Laut Landesgesetz können zwei Kategorien von Personen die Briefwahl in Anspruch nehmen:
1. Südtiroler Wählerinnen und Wähler, die im Ausland ansässig und in das Melderegister der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger (AIRE) eingetragen sind.
2. Südtiroler Wählerinnen und Wähler, die nicht in ihrer Wohnsitzgemeinde wählen können, da sie sich vorübergehend außerhalb von Südtirol aufhalten, beispielsweise aus Studiengründen. Wichtig: Diese Wählerinnen und Wähler müssen bis spätestens 13. Mai 2016, einen Antrag zur Briefwahl an die zuständige Gemeinde schicken. Siehe untenstehender Link!
Der folgende Link (http://wahlen.provinz.bz.it/de/index.html) führt Sie direkt auf die offizielle Seite der Landesverwaltung zur beratenden Volksbefragung am 12. Juni. Hier finden Sie unter dem Stichwort "Briefwahl" alle weiteren Informationen und Dokumente für jene, welche die Briefwahl in Anspruch nehmen wollen.
Sollten sich in Ihrem Familienkreis und unter Bekannten Personen befinden, welche sich derzeit aus Studiengründen bzw. Arbeitsgründen im Ausland aufhalten, so ersuchen wir Sie, diese rechtzeitig über die Möglichkeit der Briefwahl zu informieren.