Uni-Urg: Neues Meldeverfahren ab 4. August 2025

Vor Arbeitsbeginn einer untergeordneten Arbeitstätigkeit muss in Italien bekanntlich die Mitarbeiteranmeldung mittels Modell Uni-Lav vorgenommen werden.

Ist eine Anmeldung mittels Uni-Lav am Vortag vor Arbeitsbeginn aus besonderen Dringlichkeitsumständen nicht möglich (beispielsweise weil das Lohnbüro am Wochenende geschlossen ist), besteht die Möglichkeit, die Anmeldung eigenständig mittels Uni-Urg provisorisch vorzunehmen. Die ordentliche Anmeldung mittels Uni-Lav ist daraufhin dennoch innerhalb von fünf Tagen nachzureichen.

Ab 4. August 2025 wird das Meldeverfahren abgeändert, wonach die Meldung nur noch über folgende digitale Wege möglich ist:

(z.B. im Falle technischer Probleme mit ProNotel2 oder bei vorübergehender

Nichterreichbarkeit des Arbeitsrechtsberaters/Lohnbüro).

 

Wichtig: Somit ist ab dem genannten Stichtag das Übermitteln der Uni-Urg Meldungen an die E-Mail-Adresse notel(at)provinz.bz.it nicht mehr zulässig.

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