Öffnungszeiten und Alkoholausschank zu Ferragosto

Zu Ferragosto, d. h. in den Nächten vom 14. auf den 15. August sowie vom 15. auf den 16. August dürfen Gastbetriebe ohne zusätzliche Meldung an die Gemeinde bis um 5 Uhr früh geöffnet halten.

Während in der Nacht vom 14. auf den 15. August laut der allgemein geltenden Bestimmung bis 3 Uhr Alkohol verabreicht werden kann, darf in der Nacht vom 15. auf den 16. August ausnahmsweise bis zur Sperrstunde um 5 Uhr früh ausgeschenkt werden.

Betriebe, welche nach 24 Uhr geöffnet haben, müssen den Gästen ein Alkoholmessgerät zur Verfügung stellen und drei Alkoholwarnschilder aushängen, und zwar am Eingang, im Inneren des Betriebes und am Ausgang.

 

HIER das Alkoholwarnschild herunterladen! 

 

Sowohl der Verkauf als auch die Verabreichung von alkoholischen Getränken an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten.

 

HIER das Hinweisschild herunterladen!

 

Organisierte öffentlich zugängliche Veranstaltungen

Sollten an den genannten Tagen öffentlich zugängliche Veranstaltungen, zu denen auch Veranstaltungen von gastgewerblichen Betrieben gehören, organisiert werden, ist es notwendig sich mindestens fünf Tage vor der geplanten Veranstaltung mit der jeweiligen Gemeinde in Verbindung zu setzen.

Bei Musikveranstaltungen sowohl in Bars, Restaurants als auch Beherbergungsbetrieben muss vor Abhaltung einer Veranstaltung eine Vorführgenehmigung (permesso di esecuzione) bei der SIAE eingeholt werden.

 

Die SIAE-Webseite und App sind nun auch in deutscher Sprache verfügbar.

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