Südtiroler Tourismuskasse (STK) bietet finanzielle Unterstützung - Abgabe der Anträge möglich
Die Südtiroler Tourismuskasse ist als bilaterale Körperschaft 1993 vom Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und den lokalen Fachgewerkschaften gegründet worden. Das Ziel ist die Förderung gemeinsamer Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von Unternehmerinnen und Unternehmern.
Neben der Rückerstattung des Schul- bzw. Krankengeldes für Lehrlinge unterstützt die STK viele weitere wertvolle Initiativen. Im Folgenden zwei Förderungen, für welche bereits angesucht werden kann:
Spesenrückerstattung für Kindersommerbetreuung
Familien werden bei der Sommerkinderbetreuung unterstützt. Wird im Zeitraum von Mitte Juni (Schulende) bis Anfang September 2025 (Schulanfang) eine Betreuung für Kinder von drei bis 14 Jahren in Anspruch genommen, kann um eine Spesenrückvergütung von maximal 300 Euro pro Kind angesucht werden. Für jedes Kind muss ein eigener Antrag gestellt werden und die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden. Die Anträge können von September bis Ende Oktober eingereicht werden.
Spesenrückerstattung Kindernachmittagsbetreuung
Familien werden bei der Kindernachmittagsbetreuung unterstützt, welche während des Kindergarten- bzw. Schuljahres benötigt wird. Dieses Ansuchen betrifft die Kinderbetreuung während der Schulferien (Herbst, Weihnachten, Fasching und Ostern) sowie die Nachmittagsbetreuung.
Die Spesenrückvergütung beträgt maximal 300 Euro pro Kind und es kann pro Schuljahr nur ein Antrag gestellt werden. Die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen
werden. Die Anträge können von September bis Ende Juni eingereicht werden.
Antragsformulare sind auf der STK-Website verfügbar
Anrecht auf die Unterstützungsmaßnahmen der Südtiroler Tourismuskasse haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familienmitglieder und Firmeninhaberinnen und Firmeninhaber von Hotels und Gastbetrieben, die den Beitrag an die bilaterale Körperschaft STK in den Jahren 2024 und 2025 vorweisen können.
Die Formulare für die Anträge der Spesenrückvergütungen sind auf der STK-Website verfügbar und sind per E-Mail an die Südtiroler Tourismuskasse zu senden.
