HGV zum Beschluss der Landesregierung zum Landschaftsleitbild
Bozen – Für den HGV ist die Änderung zum Landschaftsleitbild der Landesregierung rigide ausgefallen.
Mit diesem Beschluss wird aber nach vier Jahren Baustopp endlich die Grundlage geschaffen, dass gastgewerbliche Betriebe im alpinen Grün nun Klarheit haben und eventuell notwendige Maßnahmen an Betriebsgebäuden durchführen können.
“Mit diesem Beschluss wird aber nach vier Jahren Baustopp endlich die Grundlage geschaffen, dass gastgewerbliche Betriebe im alpinen Grün nun Klarheit haben und eventuell notwendige Maßnahmen an Betriebsgebäuden durchführen können“, sagt HGV-Präsident Klaus Berger in einer ersten Stellungnahme.
Konkret sieht die neue Regelung vor, dass gastgewerbliche Betriebe im alpinen Grün nun wieder Erweiterungen gemäß den Richtlinien zur Erweiterung gastgewerblicher Betriebe vornehmen können. Die Baumasse der Erweiterung darf dabei 1.500 Kubikmeter nicht überschreiten. Zudem darf die maximal überbaute Fläche 20 Prozent der bestehenden überbauten Fläche nicht überschreiten. Eine Vergrößerung versiegelter freier Zubehörsflächen ist nicht erlaubt.
Da es sich beim alpinen Grün um ein landschaftlich sensibles Gebiet handelt, muss der Fachbericht eines Sachverständigen erstellt werden, mit dem Ziel, Milderungs-, Ausgleichs- und Überwachungsmaßnahmen festzulegen. Damit wird sichergestellt, dass betriebliche Entwicklung und Landschaftsschutz in Einklang gebracht werden.
„Damit wird endlich ein realistischer Rahmen geschaffen, um Betriebe an die heutigen Anforderungen anzupassen, ohne den sensiblen Naturraum zusätzlich zu belasten“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder.
Der HGV sieht mit der Genehmigung des Landschaftsleitbildes ein entscheidendes Signal für die Weiterentwicklung des Gastgewerbes und eine überfällige Maßnahme, um den betroffenen Gastbetrieben wieder Perspektiven und Planungssicherheit zu geben.
