Beschäftigung von Jugendlichen in den Sommermonaten

Jugendliche ab einem Mindestalter von 15 Jahren können in den Sommermonaten verschiedenen Beschäftigungsformen nachgehen. 

Ausschließlich Curriculare Praktika (Pflichtpraktika, welche über die Schule genehmigt werden) können bereits ab 14 Jahren absolviert werden.

 

Die HGV-Personalberatung hat im Folgenden die wichtigsten Bestimmungen zu freiwilligen Sommerpraktika, Pflichtpraktika und Ferialverträgen für Sie zusammengefasst.

 

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