HGV begrüßt rechtssicheren Raum bei Kurzzeitvermietungen

Stärkere Regelung der Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken

Der HGV begrüßt, dass die Europäische Union den Mitgliedstaaten, Regionen und Gemeinden einen rechtssicheren Rahmen für wirksamere Maßnahmen gegen die ausufernden Kurzzeitvermietungen zur Verfügung stellen will.

Der Wohnraum ist auch hierzulande knapp und reguläre Beherbergungsbetriebe sowie ordnungsgemäß gemeldete private Vermieter dürfen nicht durch illegale oder verschleierte Vermietungen benachteiligt werden.

Klaus Berger
HGV-Präsident

Südtirol hat die Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken aus guten Gründen stärker und klarer geregelt. „Der Wohnraum ist auch hierzulande knapp und reguläre Beherbergungsbetriebe sowie ordnungsgemäß gemeldete private Vermieter dürfen nicht durch illegale oder verschleierte Vermietungen benachteiligt werden“, unterstreicht HGV-Präsident Klaus Berger.

Entscheidend ist jedoch, dass die bereits geltenden Bestimmungen konsequent umgesetzt werden. Der CIN-Code verbessert die Transparenz bei öffentlich beworbenen Unterkünften, ersetzt aber keine systematische Kontrolle. Ein externer Kontrolldienst wurde von Landesseite wiederholt in Aussicht gestellt. Es stellt sich daher die Frage, ob dieser Auftrag inzwischen vergeben wurde, wann die Kontrollen beginnen, und welche Ergebnisse vorliegen.

Genauer untersucht werden muss, laut HGV, auch die tatsächliche Nutzung von Zweitwohnungen. Die gesetzliche Ausnahme für bis zu vier Mietverträge pro Jahr darf nicht dazu führen, dass über lange Vertragszeiträume, Zwischenmieter, Sammelverträge oder nur formal private Überlassungen faktisch eine dauerhafte touristische Vermietung erfolgt, die nicht als solche erfasst wird. „Notwendig sind daher ein systematischer Datenabgleich und Kontrollen, die nicht nur auf öffentlich sichtbare Inserate, sondern auf die tatsächliche Nutzung der Wohnungen abstellen“, fordert HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

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