HGV begrüßt die Änderung des Gesetzes "Raum und Landschaft"

Neue Nutzungsmöglichkeiten schaffen Mitarbeiterunterkünfte und entlasten den Wohnungsmarkt

Der HGV begrüßt die vom Südtiroler Landtag beschlossene Änderung des Gesetzes „Raum und Landschaft“.

Aufgelassene Beherbergungsbetriebe bieten eine sinnvolle Lösung, da Zimmer, Gemeinschaftsräume und die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden sind. Diese bestehenden Strukturen zu nutzen, ist pragmatisch und gleichzeitig nachhaltig, weil bereits vorhandene Bauten einer weiteren sinnvollen Nutzung zugeführt werden und Flächenverbrauch vermieden wird.

Klaus Berger
HGV-Präsident

Künftig können aufgelassene Beherbergungsbetriebe für die Unterbringung von Beschäftigten aller Wirtschaftssektoren genutzt werden, ohne dass dadurch eine Änderung der Zweckbestimmung erfolgt. Damit wurde einer langjährigen Forderung des HGV Rechnung getragen.

Geeignete Unterkünfte für Mitarbeitende bereitzustellen, ist für viele Unternehmen eine große Herausforderung. „Aufgelassene Beherbergungsbetriebe bieten eine sinnvolle Lösung, da Zimmer, Gemeinschaftsräume und die notwendige Infrastruktur bereits vorhanden sind. Diese bestehenden Strukturen zu nutzen, ist pragmatisch und gleichzeitig nachhaltig, weil bereits vorhandene Bauten einer weiteren sinnvollen Nutzung zugeführt werden und Flächenverbrauch vermieden wird“, erklärt HGV-Präsident Klaus Berger.

Aus Sicht des HGV bringt die neue Regelung einen weiteren wichtigen Vorteil mit sich: werden Beschäftigte in aufgelassenen Beherbergungsbetrieben untergebracht, reduziert dies die Nachfrage nach Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.

Die neue Regelung ist eine praxisnahe Antwort auf den Bedarf von Mitarbeiterunterkünften und die Nutzung vorhandener Strukturen und Leerständen. „Gleichzeitig braucht es weitere wirksame Maßnahmen zur Bereitstellung von Wohnraum sowie bessere Rahmenbedingungen und gezielte Anreize für Betriebe, Mitarbeiterunterkünfte schaffen“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

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