Der neue Steuerbonus beträgt 90 Prozent der Ausgaben, ohne Obergrenze, und kann von Privatpersonen, Kondominien, Freiberufler und Unternehmen ab dem 1. Januar 2020 in Anspruch genommen werden. Die Aufteilung erfolgt auf zehn Jahre. Für Privatpersonen gilt das Kassaprinzip, während für die Unternehmen das Kompetenzprinzip anzuwenden ist.
Die Begünstigung betrifft die ordentlichen Instandhaltungen und Restaurierungen an bestehenden Gebäuden aller Katasterklassen (auch betriebliche Immobilien), die sich laut urbanistischer Einordnung in den Zonen A (historischer Kern) und B (Auffüllzone) befinden. In erster Linie geht es um Reinigungs-, Verputz- und Malerarbeiten an den äußeren, sichtbaren Gebäudefassaden, Balkonen und Ornamenten. Wenn die Verputzarbeiten mehr als zehn Prozent der Fassade betreffen, ist eine energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle, unter Berücksichtigung der Wärmedurchgangskoeffizienten, notwendig.