Personen, die nach Italien einreisen möchten und sich in den vorangegangenen 14 Tagen in Kroatien, Griechenland, Malta, Spanien oder Frankreich (beschränkt auf die Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Korsika, Hauts-de-France, Île-de-France, Nouvelle-Aquitaine, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur) aufgehalten haben oder durch diese Länder bzw. Regionen gereist sind, sind verpflichtet:
- dem Beförderer oder den Ordnungskräften im Falle von Kontrollen eine Eigenerklärung abzugeben, in welcher unter anderem erklärt werden muss, in welchen Ländern oder Gebieten sich die Person in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Italien aufgehalten hat oder durch welche sie gereist ist. Die Erklärung kann im Falle einer Kontrolle auch direkt, während derselben, ausgefüllt werden;
- dem Beförderer oder den Ordnungskräften im Falle von Kontrollen einen negativen Molekular- oder Antigen-Test mittels eines Abstriches vorzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein;
- sich alternativ direkt am Flug- oder Seehafen bzw. Grenzübergang oder innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise beim Südtiroler Sanitätsbetrieb oder bei privaten Anbietern einem Molekular- oder Antigen-Test mittels eines Abstriches zu unterziehen;
- in dem Zeitraum bis zur Durchführung des Abstrichs eine häusliche Isolation in der eigenen Wohnung bzw. an einem definierten Wohnort einzuhalten;
- sich unverzüglich nach der Einreise beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes zu melden, auch wenn keine Symptome bestehen. In Südtirol kann dies unter der E-Mail-Adresse coronavirus@sabes.it oder von 8 Uhr bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 0471 435 700 erfolgen. Es muss neben dem Namen, dem Geburtsdatum und der Telefonnummer auch das Einreisedatum und der Staat, aus welchem die Einreise erfolgt, angegeben werden.
Diese Verpflichtungen müssen die einreisenden Personen selbst erfüllen. Die Beherbergungsbetriebe haben keine Melde- oder Kontrollpflicht. Es wird jedoch empfohlen, Personen, welche aus diesen Ländern anreisen, bereits vorab über die neuen Einreisebestimmungen zu informieren.
Personen, welche aus Bulgarien in Italien einreisen, müssen ab dem 22. September 2020 nun nicht mehr eine 14-tägige Isolationspflicht und Gesundheitsüberwachung einhalten.
Das Einreiseverbot nach Italien für Personen aus Serbien wurde aufgehoben.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Bestimmungen für die Einreise nach Italien aus den verschiedenen Staaten, welche vorläufig bis 7. Oktober 2020 gelten.
Auf der Internetseite des italienischen Außenministeriums finden Sie zudem Informationen zu den Einreisebestimmungen Italiens sowie eine Onlineanwendung („QUESTIONARIO INFORMATIVO“), welche die Möglichkeit bietet für jeden einzelnen Staat die Bestimmungen bei Ein- und Ausreise zu prüfen.