Die zu meldenden Daten können dem so genannten Anlagenlogbuch entnommen werden, das im Betrieb aufzubewahren ist, und vom zuständigen Techniker im Rahmen der Dichtheitskontrollen ausgefüllt wird. Diesbezüglich muss beachtet werden, dass mit der Durchführung der Dichtheitskontrollen nur zertifizierte Fachfirmen und dessen ebenfalls zertifiziertes Fachpersonal beauftragt werden dürfen. Sowohl die Fachfirmen als auch das Fachpersonal müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und sind in einem entsprechenden öffentlichen Verzeichnis eingetragen (siehe http://www.fgas.it/RicercaSezC).
Die Meldung der genannten Daten muss innerhalb 31. Mai 2015 auf telematischem Weg unter www.sinanet.isprambiente.it/it/sia-ispra/fgas erfolgen.
Was ist zu tun?
Bei Vorhandensein von Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Brandschutzanlagen empfiehlt es sich, mit der entsprechenden Anlagenfirma in Kontakt zu treten, um abzuklären, ob F-Gase im Ausmaß von 3 Kilogramm oder mehr vorhanden sind. Falls ja, ist mit der Firma abzuklären, ob sie als Kundenservice die telematische Meldung der Daten übernimmt, oder ob die Eingabe der Daten vom Anlageneigentümer selber vorgenommen werden muss. In letzterem Fall muss abgeklärt werden, ob das Anlagenbuch vorhanden ist und die Ergebnisse der Dichtheitskontrolle auch vermerkt sind.
HGV prangert bürokratischen Aufwand an
Der HGV hat gemeinsam mit den anderen im Südtiroler Wirtschaftsring zusammengeschlossenen Verbänden bereits seit geraumer Zeit eine Vereinfachung bzw. die Abschaffung dieser unsinnigen bürokratischen Regelung angeregt. Derzeit allerdings ist sie noch in Kraft, sodass die Meldungen innerhalb 31. Mai 2015 durchgeführt werden müssen.