Es muss sich dabei um Tätigkeiten für Events und Veranstaltungen mit kommerziellem, Werbe-, kulturellem, religiösem, Sport- oder Unterhaltungscharakter handeln, welche von Privaten oder öffentlichen Körperschaften mit der Beteiligung von mehreren Personen organisiert werden. Darunter fallen Messen, Ausstellungen, Konzerte, Festivals, Jubiläumsfeiern, Feste, Aufführungen jeder Art und ähnliche Veranstaltungen.
Um diesen Fixkostenbeitrag können Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften und Selbstständige innerhalb Freitag, 16. Oktober 2020, ansuchen, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Tätigkeit muss vor dem 1. Januar 2019 aufgenommen worden sein und als vorwiegende Tätigkeit ausgeübt werden.
- Der sich aus der Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Events und Veranstaltungen ergebende Umsatz muss mindestens 70 Prozent des gesamten Umsatzes des antragstellenden Unternehmens oder der Unternehmensgruppe, welchem dieses angehört, ausmachen. Dieser Umsatz darf nicht weniger als 30.000 Euro laut eingereichter Steuererklärung 2020 betragen.
- Zudem muss ein Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. August 2020 gegenüber dem jeweiligen Vergleichszeitraum des Vorjahres verzeichnet worden sein.
Von den Förderungen ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden und Unternehmen, welche einen Zuschuss laut den Richtlinien „COVID-19 – Zuschüsse an Kleinunternehmen“ vom Land erhalten haben, wenn dieser Zuschuss mindestens 50 Prozent der Fixkosten entspricht, welche für die Berechnung dieses Zuschusses herangezogen werden.
Für die Bestimmung des Zuschusses werden die in dieser Anlage aufgelisteten Fixkosten gemäß der letzten eingereichten Steuererklärung (2020) berücksichtigt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt:
- 40 Prozent der Fixkosten im Falle eines Umsatzrückgangs im Zeitraum März 2020 bis August 2020 von 60 bis 70 Prozent im Verhältnis zum Vergleichszeitraum des Vorjahres;
- 60 Prozent der Fixkosten im Falle eines Umsatzrückgangs im Zeitraum März 2020 bis August 2020 von über 70 bis höchstens 80 Prozent im Verhältnis zum Vergleichszeitraum des Vorjahres;
- 70 Prozent der Fixkosten im Falle eines Umsatzrückganges im Zeitraum März 2020 bis August 2020 von mehr als 80 Prozent im Verhältnis zum Vergleichszeitraum des Vorjahres.
- Der Maximale Zuschuss kann 80.000 Euro betragen.
Die Gesuche können ab sofort bis innerhalb Freitag, 16. Oktober 2020, an die PEC-E-Mail-Adresse wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it übermittelt werden. Hier finden Sie das Gesuchsformular!
Auf dem Gesuch muss die Nummer der Stempelmarke für 16 Euro aufscheinen. Das Gesuch ist entweder mittels digitaler Unterschrift oder händisch zu unterzeichnen. In diesem Fall ist zusätzlich eine Kopie des Ausweises beizulegen.
Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it.