Staatlicher Verlustbeitrag
Ab sofort ist es wieder möglich, das Ansuchen für den staatlichen Verlustbeitrag laut der Dekrete „Ristori“ und „Ristori bis“ einzureichen, und zwar nur für jene Betriebe, die diesen nicht schon aufgrund des Dekrets „Neustart“ beantragt hatten.
Die Antragstellung ist auf jeden Fall einmal notwendig, da aufgrund dieser Angaben auch der „zweite“ staatliche Verlustbeitrag laut dem Dekret „Ristori“ berechnet wird. Betriebe mit einem Umsatz über 5 Millionen Euro, für die dieser Antrag aufgrund der Bestimmungen im Dekret „Ristori“ erstmals möglich geworden ist, müssen im Antrag ausdrücklich gekennzeichnet werden. Sollte sich seit der ersten Antragstellung das Bankkonto geändert haben, so können nun die Bankdaten aktualisiert werden.
Verlustbeitrag für Restaurantbetriebe – Ansuchen innerhalb 15. Dezember 2020
Mit dem August-Dekret wurde ein Verlustbeitrag für Restaurant- und Hotelbetriebe, die zur Verabreichung von Speisen befugt sind, vorgesehen.
Der Beitrag wird auf die Einkäufe von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten, inklusive Wein, nach dem 14. August 2020 gewährt. Es darf sich dabei nur um festgelegte Produkte handeln, die in Italien hergestellt bzw. angebaut werden. Der Beitrag kann maximal 10.000 Euro betragen. Die Ausgaben werden zu 100 Prozent vom Verlustbeitrag, im Verhältnis zu den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Geldmitteln, abgedeckt.
Wie aufgrund der technischen Anleitungen klargestellt wurde, kann der Antrag innerhalb 15. Dezember 2020 vom Betrieb online (www.portaleristorazione.it) mittels SPID eingereicht werden, oder die Unterlagen werden in einem geschlossenen Kuvert bei einem Postamt innerhalb der genannten Frist händisch hinterlegt.
Bonus Vacanze bis 30. Juni 2021 einlösbar
Der Bonus Vacanze oder „tax credit vacanze“ war ursprünglich für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen. Mit dem Dekret „Ristori“ wurde dieser Bonus nun auch auf das Jahr 2021 ausgedehnt.
Der Bonus Vacanze kann vom Gast bis zum 30. Juni 2021 (einmalig!) zu den bereits bekannten Bedingungen eingelöst werden. Beantragt werden kann der Bonus für die Personen mit einem ISEE-Wert unter 40.000 Euro, allerdings weiterhin nur bis zum 31. Dezember 2020.