Sie haben zwei Nächte in einem Hotel in Stegen/Bruneck übernachtet und sind heute am frühen Morgen ohne zu bezahlen abgereist. Bei zwei der Herren handelt es sich um Vater und Sohn: T. M., geboren am 19.10.1969, und I. M., geboren am 30.04.1994, beide aus Avezzano (AQ). Der dritte Herr ist G. F. aus San Mango d’Aquino (CZ), geboren am 12.03.1977.
Sollten sich diese Männer bei Ihnen einquartieren wollen, so wird empfohlen, den gesamten Übernachtungspreis im Voraus zu verlangen.
Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760.