Ausnahmsweise weiterhin in Beherbergungsbetrieben untergebracht werden dürfen Personen, die mit der Schließung der offenen Baustellen beauftragt sind, sowie jene Personen, welche Bauarbeiten durchführen, die nötig sind, um die Erbringung von grundlegenden öffentlichen Diensten für die Bevölkerung zu gewährleisten, bzw. um Strukturen wiederherzustellen oder um von Schadensereignissen oder Fehlfunktionen betroffenen Anlagen zu sanieren, sowie Wartungs- und Installationsarbeiten und kleine Bau- und Nichtbauarbeiten durchzuführen. Ebenso dürfen in Beherbergungsbetrieben weiterhin Gesundheitspersonal, das im aktuellen Gesundheitsnotstandsdienst eingesetzte Gesundheitspersonal oder das vom Bevölkerungsschutz für die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Virus eingestellte Personal, untergebracht werden.
Mitarbeiter sollen Botschaft oder Konsulat kontaktieren
Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den innereuropäischen Personenverkehr einzuschränken, wird den noch in Südtirol anwesenden Mitarbeitern ohne Wohnsitz empfohlen, sich mit der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat ihres Heimatstaates in Verbindung zu setzen um abzuklären, wie und über welche EU-Staaten eine Heimreise möglich ist.