Dabei wird ein Aufenthalt gebucht und die Kreditkartendaten werden dem Betrieb mittels E-Mail übermittelt, mit der Aufforderung, den Gesamtbetrag für den Aufenthalt abzubuchen. Kurze Zeit später wird der Urlaub aufgrund familiärer Probleme storniert und es wird um Rücküberweisung des Betrages abzüglich des Angelds und der Stornogebühren gebeten. Da es sich um gestohlene Kreditkarten handelt, beanstanden die Eigentümer der Karten schlussendlich die Abbuchung, und der Betrag wird entsprechend zurückgebucht. Dem Gastwirt entsteht somit ein Schaden in Höhe der Rücküberweisung zuzüglich eventueller Gebühren.
Allgemeiner Hinweis
In Zusammenhang mit den vermehrt auftretenden Betrugsfällen mit gestohlenen Kreditkarten wird hiermit generell noch einmal darauf hingewiesen, dass Abbuchungen von Beträgen mittels einfacher Eingabe der Kreditkartendaten ins Endgerät, ohne die betreffende Kreditkarte in Händen zu halten, nur dann rechtmäßig durchgeführt werden können, wenn mit der zuständigen Bank ein entsprechender Vertrag vorliegt, der dies erlaubt. Wurde kein Vertrag abgeschlossen, der dies erlaubt, kann der Gast jederzeit die Rückzahlung der abgebuchten Beträge verlangen!
Weitere Informationen erteilt gerne die HGV-Rechtsabteilung im HGV-Büro Bozen unter Tel.: 0471 317 760