Voraussetzungen
Um die gelegentliche Mitarbeit PrestO nutzen zu können, darf der Auftraggeber nicht mehr als 5 unbefristete Mitarbeiter (bei Beherbergungsbetrieben nicht mehr als 8 unbefristete Mitarbeiter) beschäftigen. Dabei muss das Semester vom achten bis zum dritten Monat vor dem Beginn der gelegentlichen Arbeitsleistung berücksichtigt werden.
Beispiel: Gelegentliche Arbeitsleistung am 23. Juli 2017
Zu beachtenden Zeitraum: November 2016 – April 2017
Die unbefristet Beschäftigten in Teilzeit und auf Abruf zählen im Verhältnis zu den im Vertrag festgelegten bzw. geleisteten Stunden. Lehrlinge müssen bei der Berechnung der Mitarbeiteranzahl nicht berücksichtigt werden müssen.
Mit Personen, welche in den letzten 6 Monaten beim selben Auftraggeber beschäftigt waren, darf keine Gelegenheitsarbeit PrestO eingegangen werden.
Im Falle von Gelegenheitsarbeit müssen die Bestimmungen zu den täglichen/wöchentlichen Ruhetagen und Pausen wie bei abhängig Beschäftigten beachtet werden.
Nicht zulässig ist die Gelegenheitsarbeit PrestO außerdem bei Werkverträgen (appalti di opere e servizi)
Höchstgrenzen und Kosten
Es gelten folgende Limits:
Zudem ist ein Limit von 280 Arbeitsstunden pro Jahr (1.1. - 31.12) vorgesehen.
Besonderheit: Für Bezieher von Alters- oder Invalidenrenten, Studenten unter 25 Jahren, Arbeitslosen oder Beziehern von Lohnausgleichszahlungen werden die erhaltenen Beträge nur zu 75% berechnet. Diese Personen können somit insgesamt bis zu 6.600 Euro beziehen.
Die Entlohnung für Gelegenheitsarbeit PrestO wirkt sich nicht auf den Arbeitslosenstatus aus und ist frei von jeglicher Besteuerung.
Zu Lasten des Auftraggebers gehen die Sozialbeiträge im Ausmaß von 33%, welche in die Separatverwaltung des INPS einbezahlt werden sowie 3,5% Versicherungsprämie an das INAIL. Hinzukommen Verwaltungsspesen in Höhe von 1% der getätigten Einzahlungen auf das virtuelle INPS-Konto.
Pro Arbeitstag muss die Meldung und Zahlung für mindestens 4 Arbeitsstunden à 9,00 Euro netto erfolgen. Eine Meldung für weniger als 4 Arbeitsstunden pro Tag ist nicht zulässig.
Beispiel:
36,00 Euro Mindestentgelt
11,88 Euro Sozialbeiträge NISF/INPS
1,28 Euro Versicherungsprämie INAIL
0,36 Euro Verwaltungsspesen
49,64 Euro Gesamtkosten
9,00 Euro Mindestentgelt
2,97 Euro Sozialbeiträge
0,32 Euro Versicherungsprämie INAIL
0,12 Euro Verwaltungsspesen
12,41 Euro Lohnkosten/Stunde ab der 5. Stunde
Praktische Anwendung
Bitte beachten Sie, dass für die effektive Nutzung des Dienstes eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen erforderlich ist Die Abwicklung kann nur telematisch über das Online-Portal des INPS erfolgen.
Für die Registrierung des Betriebes auf dem INPS-Portal muss der gesetzliche Vertreter bzw. Inhaber des Betriebes im Besitz der persönlichen PIN des INPS sein, welche telematisch oder direkt bei einem Schalter des INPS beantragt werden kann.
Der Auftraggeber muss zudem vor der Meldung einer Gelegenheitsarbeit eine Einzahlung auf ein virtuelles INPS-Konto tätigen. Die Einzahlung muss mittels Mod. F24 ELIDE (Kodex CLOC) erfolgen.
Falls zum Zeitpunkt der Meldung kein bzw. zu wenig Guthaben auf dem Portal aufscheint, lässt das Programm keine Meldung von Arbeitsleistungen zu!
Bevor ein Mitarbeiter gemeldet werden kann, muss dieser ebenfalls im INPS-Portal registriert sein. Die Registrierung erfolgt wiederum über den persönlichen PIN des INPS, welcher vom Mitarbeiter telematisch oder direkt bei einem Schalter des INPS beantragt werden kann.
Zusätzlich zu den anagrafischen Daten muss der Mitarbeiter bei der Registrierung auch den IBAN des Kontos angeben auf welches das INPS das Entgelt überweist. Das Konto muss auf den Auftragnehmer lauten bzw. dieser muss als Mitinhaber des Kontos aufscheinen.
Wenn kein IBAN angegeben wird, schickt das INPS dem Auftragnehmer einen Scheck an die bei der Registrierung angegeben Adresse zu, welcher in der Folge bei einem Postamt eingelöst werden kann.
Mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn muss der Auftraggeber die telematische Meldung über das Portal auf der Homepage des INPS mit folgenden Angaben tätigen:
Beachten Sie, dass für jede Arbeitsstunde eine Nettoentlohnung von mindestens 9,00 Euro vorgesehen ist. Pro Arbeitstag muss die Entlohnung für mindestens 4 Arbeitsstunden (36,00 Euro netto = 49,64 Euro Gesamtkosten/Tag) angegeben werden.
Wenn die Arbeitsleistung nicht ausgeführt wird, kann die telematische Meldung innerhalb 24 Uhr des dritten Tages nach dem der vorhergesehenen Arbeitsleistung widerrufen werden. Falls kein Widerruf getätigt wird, erfolgt von Seiten des INPS innerhalb 15. des Folgemonats automatisch die Auszahlung des angegebenen Betrages.
Besonderheiten bei der Meldung in Beherbergungsbetrieben
Die Arbeitsleistung ausschließlich von folgenden Personengruppen ausgeführt werden:
• Bezieher von Alters- oder Invalidenrenten
• Studenten die eine Oberschule oder Universität besuchen und jünger als 25 Jahre sind
• Bezieher von Arbeitslosengeld oder Lohnausgleichskasse
Für diese Kategorien werden die erhaltenen Beträge nur zu 75% berechnet (lavoratore appartenente alla categoria di cui all'art. 8). Dementsprechend gilt für die Beherbergungsbetriebe nicht das Limit von 5.000 €, sondern ein Höchstbetrag von 6.666 € netto/Jahr.
Die Vorausmeldung kann für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen vorgenommen werden. Dabei kann auch angegeben werden für wie viele Tage bzw. Stunden in diesem Zeitraum die Arbeitsleistung erfolgt. Eine Erhöhung dieser Stundenanzahl kann telematisch, mindestens eine Stunde vor Beginn der Arbeitsleistung, erfolgen.
Unverändert bleibt die Regelung, dass der Stundenlohn nicht weniger als 9 Euro netto betragen darf und pro Arbeitstag mindestens 36 Euro netto (= vier Arbeitsstunden) ausbezahlt werden müssen.
Zum Schutz des Auftragnehmers
a) wird diesem ein SMS mit den Angaben der telematischen Meldung zugeschickt.
b) wird diesem ein SMS mit dem eventuellen Widerruf zugeschickt. Für den Fall dass die Arbeitsleistung dennoch getätigt worden ist, kann der Auftragnehmer innerhalb 24 Uhr des dritten Tages nach vorgesehener Arbeitsleistung diese bestätigen
c) kann dieser über die Homepage des INPS die getätigte Arbeitsleistung bestätigen, in diesem Fall ist ein Widerruf von Seiten des Auftraggebers nicht mehr möglich.
Strafen
Das NISF/INPS und das Arbeitsinspektorat haben angekündigt Kontrollen über die getätigte Wiederrufe und deren Häufigkeit durchzuführen. Bei einem nicht gerechtfertigten Widerruf werden die Strafen für Schwarzarbeit verhängt!
Wenn das Limit von 2.500 Euro pro Auftraggeber bzw. 280 Arbeitsstunden überschritten wird, wird das Arbeitsverhältnis in einen unbefristeten Vollzeitvertrag umgewandelt.
Bei unterlassener telematischer Meldung an das INPS 60 Minuten vor Arbeitsbeginn wird eine Verwaltungsstrafe von 500,00 - 2.500,00 Euro pro nicht getätigter Meldung verhängt.
Alternativen zu PrestO
Als Alternative zu der Beschäftigungsform der gelegentlichen Mitarbeit PrestO stehen Ihnen insbesondere für die Spitzenzeiten (z.B. Feiertage, Wochenenden, Events…) die bereits bekannten Verträge in Form eines abhängigen Arbeitsverhältnisses zu Verfügung (siehe unten Link zur HGV-Homepage):
Stand: April 2019
Ihr direkter Kontakt zur HGV-Personalberatung:
HGV Bozen
Schlachthofstraße 59
39100 Bozen
Fax 0471 317 801
HGV Meran
Gampenstraße 97
39012 Meran
Fax 0473 210 352
HGV Schlanders
Kapuzinerstraße 36
39028 Schlanders
Fax 0473 621 264
HGV Brixen
Dantestraße 29 Brixinia Center
39042 Brixen
Fax 0472 837 235
HGV Bruneck
Europastraße 3 F
39031 Bruneck
Fax 0474 552 787
Deutschnofen: Gummerer Carmen
Gasthaus Liegalm
Brixen: Hinteregger Werner
Rossalm
Schluderns: Garber Irina
Burgschänke
Reischach: Michaeler Othmar
Falkensteiner Hotel Kronplatz
Schlanders: Prantl David
Bar Imbiss Taka Tuka
Gais: Zimmerhofer Patrick
Berggasthaus Badl im Mühlbacher Talile
Bozen: Widmann Barbara
Garni Hotel Loom
Hafling: Pavkovics Anna
Meraner Hütte
Gsies: Beikircher Theresia
Talschlusshütte
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
Schlachthofstraße 59
39100 Bozen
Tel. 0471 317 700 - Fax 0471 317 701
info@hgv.it
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