NEU: Tägliche Erhebung der Gäste in Beherbergungsbetrieben zu statistischen Zwecken

Ab 1. November 2023 muss zu statistischen Zwecken die tägliche Erhebung der Gäste in den Beherbergungsbetrieben durchgeführt werden.

Die tägliche Erhebung ist vom Landesstatistikprogramm 2023-2025 vorgegeben. Zu diesem Zweck wird ab dem 1. November 2023 ein neues Meldesystem eingeführt, welches es nun ermöglicht, mit einer einheitlichen Meldung alle drei Pflichtmeldungen, und zwar die polizeiliche Gästemeldung, die ASTAT-Meldung und die Meldung für die Ortstaxe, täglich zu erledigen.

 

Die tägliche Erhebung sollte möglichst wenig Mehraufwand für die Beherbergungsbetriebe mit sich bringen. Aus diesem Grund hat sich der HGV schon frühzeitig dafür eingesetzt, dass die neue Auflage so unbürokratisch wie möglich umgesetzt wird. Die zur Verfügung gestellten Programme ermöglichen es, dass die täglichen Meldungen so einfach wie möglich durchgeführt werden können, falls alle Gästedaten korrekt und vollständig im System eingegeben sind. Allerdings bedeutet die Einführung dieses neuen Meldesystems eine Umstellung für all jene Beherbergungsbetriebe, die bisher zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen noch nicht auf ein Gästeverwaltungsprogramm zurückgegriffen haben. Auch für diese Betriebe wurde eine Lösung gefunden, welche vom Landesverband der Tourismusorganisationen (LTS) bereitgestellt wird.

 

Damit der Datenaustausch reibungslos funktioniert, müssen bei den Gästeverwaltungsprogrammen (ASA, Phönix, usw.) Anpassungen vorgenommen werden. Diese Anpassungen erfolgen durch entsprechende Updates. Auch die Hotelsoftware ASA HOTEL light, welche den Betrieben mit max. 15 Einheiten die Verwaltung ihrer Betriebs- und Gästedaten ermöglicht, wurde an die neuen Erfordernisse angepasst.

 

Die Übermittlung der einheitlichen Meldungen ist auch über den LTS-Touristmanager (TM) möglich. Für Nutzer des LTS-Touristmanagers erfolgt die Datenumstellung automatisch.

 

Für all diejenigen, die auch weiterhin kein Gästeverwaltungsprogramm nutzen möchten, stellt der LTS den vereinfachten „TM light“ zur Verfügung, mit welchem die Meldungen ebenfalls durchgeführt werden können. Der „TM-light“ wird auch jenen Betrieben kostenlos zur Verfügung gestellt, die nicht Mitglied bei einer Tourismusorganisation sind.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Fristen für die polizeiliche Gästemeldung unverändert bleiben. Die Daten der Gäste müssen in der Regel weiterhin innerhalb von 24 Stunden ab Anreise an die Quästur übermittelt werden. Die Gästemeldung für jene Gäste, die sich weniger als 24 Stunden im Beherbergungsbetrieb aufhalten, muss hingegen innerhalb von 6 Stunden ab Anreise erfolgen.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie in der HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760. Bezüglich der  Hotelsoftware ASA HOTEL light wenden Sie sich an den Bereich Support von Booking Südtirol unter Tel. 0471 317 840.

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