Liquiditätsplanung ist das Gebot der Stunde

HGV-Unternehmensberatung erstellt Liquiditäts- und Finanzierungspläne

Der unternehmerische Alltag und die Planung für die anstehenden Monate sind wegen der Corona-Pandemie weiterhin unsicher. Gleichzeitig wächst der Druck auf die Liquidität in den Betrieben.

In dieser schwierigen Si-tuation ist es umso wichtiger, über die eigene Kosten- und Erlös-Struktur bestens Bescheid zu wissen. Ebenso muss man einen Überblick über die anstehenden Zahlungsverpflichtungen (Mitarbeiter, Lieferanten, Banken) haben. Liquiditätsplanung ist in den kommenden Monaten ein Muss für jeden Betrieb. Es gilt nun, rechtzeitig für den Start in die neue Sommersaison zu planen und Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen insbesondere finanzieller Natur zu vermeiden.
Bei der Umsatzplanung sind die zwar leidvollen Erfahrungen des ersten Corona-Jahres 2020 eine Hilfe. Die Analyse von variablen und fixen Kosten kann ebenso aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres gezielter erfolgen.
Variable Kosten sind bekanntlich auslastungsabhängig und fallen entsprechend pro Nächtigung an: Wareneinsatz, ein Teil der Energie, Verbrauchsmate-rialien, Tisch- oder Zimmerwäsche, Teil der Marketingkosten usw.
Fixe Kosten können aufgrund einer anhaltenden Unterbrechung der Tätigkeit oder verspäteter Be-triebseröffnung zum Teil reduziert werden. So werden Mitarbeiter später oder überhaupt nicht eingestellt, bzw. sind im Lohnausgleich. Nicht notwendige Ausgaben, wie beispielsweise nicht prioritäre Instandhaltungsarbeiten, kann man gezielt reduzieren oder zu einem späteren Zeitpunkt einplanen. Die Zahlenanalyse und die daraus folgenden Optimierungsmaßnahmen müssen zum Ziel haben, unnötige Kosten in den kommenden Monaten zu vermeiden. Neben den operativen Betriebskosten muss ausreichend Liquidität für Darlehensraten, Kontokorrent-Kredite, Lieferanten- oder Steuerbefindlichkeiten vorgesehen und geplant werden. Deshalb gilt:

  • Der Liquiditätsbedarf ist möglichst genau zu planen und entsprechende Sicherheitsreserven sind einzurechnen.
  • Es ist daran zu denken, dass eine neue Verschuldung in den Rückzahlungsplänen der künftigen Jahre berücksichtigt werden muss.

Flexibilität in der Planung und Agilität bei der Kostenplanung werden auch für die kommenden Monate ausschlaggebend für den Erfolg sein.

HGV bietet Beratung an
Der HGV wird die Kunden der Abteilungen Steuerberatung und Unternehmensberatung (Controlling-Kunden) dahingehend unterstützen, dass die notwendigen Liquiditätspläne (Jahresplanung und mittelfristige Vorschau) für diese – so wie schon 2020 –auch heuer wieder kostenlos erstellt werden. Für alle anderen wird aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation ein vergünstigter Tarif zur Anwendung kommen.

Weitere Informationen erteilt die HGV-Unternehmensberatung unter Tel. 0471 317 780 oder unternehmensberatung(at)hgv.it

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