HGV begrüßt Senkung der Kommissionskosten für Essensbons

Wichtige Entlastung für die Gastronomiebetriebe

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt es, dass mit Anfang September die Gastronomiebetriebe wesentlich geringere Kommissionskosten für Essensbons zahlen müssen. 

Dafür haben wir uns als HGV in enger Zusammenarbeit mit der staatlichen FIPE eingesetzt. Es wurde erwirkt, dass Gastronomiebetriebe nun auch bei Zahlungen mit Essensgutscheinen der Mitarbeitenden aus dem privaten Sektor nur ein Maximum von fünf Prozent an Kommission abgeben müssen.

Klaus Berger
HVG-Vizepräsident

„Dafür haben wir uns als HGV in enger Zusammenarbeit mit der staatlichen FIPE eingesetzt. Es wurde erwirkt, dass Gastronomiebetriebe nun auch bei Zahlungen mit Essensgutscheinen der Mitarbeitenden aus dem privaten Sektor nur ein Maximum von fünf Prozent an Kommission abgeben müssen“, informiert HGV-Vizepräsident Klaus Berger, der auch die HGV-Fachgruppe „Bars und Restaurants“ leitet. 

Diese Bestimmung galt bereits länger für Essensgutscheine, die von Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes eingelöst werden und seit 1. Januar 2025 auch für Verträge, die neu abgeschlossen werden.

Die bisherigen Kommissionen lagen bisher vorwiegend im zweistelligen Prozentbereich. In Einzelfällen mussten Gastbetriebe auf den eingelösten Essensbon auch bis zu 20 Prozent Kommission an den Gutscheinanbieter bezahlen. „Das macht auf das Jahr gesehen eine hohe Summe aus, welche zulasten der Gastbetriebe geht, die ohnehin einen hohen Kostendruck haben“, betont Klaus Berger weiter.

Die Folge dieser Neuerung ist, dass die Firmen, welche Essensgutscheine ausgeben, nun auf die Gastbetriebe zugehen, um die Verträge an die neuen staatlichen Vorgaben anzupassen. „Der HGV ist in Bezug auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen in engem Austausch mit der FIPE in Rom und steht natürlich mit seinem Memberservice allen Gastbetrieben zur Seite, sollte es rund um die Erneuerung der Vertragskonditionen Fragen oder Unklarheiten geben“, unterstreicht HGV-Direktor Raffael Mooswalder abschließend.

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