Gericht bestätigt Pflicht zum persönlichen Check-in

HGV begrüßt Urteil - Staatsrat setzt klare Grenzen für anonyme Kurzzeitvermietung

Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die Entscheidung des italienischen Staatsrates vom 21. November 2025, mit der das höchste Verwaltungsgericht die persönliche Identifizierung („riconoscimento de visu“) von Gästen bei der Ankunft in Beherbergungsbetrieben ausdrücklich bestätigt. Das Gericht stellt damit klar, dass eine rein digitale oder automatisierte Identifikation etwa über Self-Check-in-Systeme, ferngesteuerte Schlüsselboxen oder Bildübermittlung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.

Die persönliche Begrüßung und Identifizierung war und ist gelebte Praxis. Die Entscheidung bestätigt lediglich die geltende Rechtslage und die von den gastgewerblichen Betrieben seit Jahren eingehaltenen Abläufe. Das Urteil kann aber als klares Signal gegen die unkontrollierte Kurzeitvermietung gewertet werden, ein Segment, das staatsweit stark im Wachsen begriffen ist.

Klaus Berger
HGV-Präsident

Die Identifikation von Gästen dient nicht nur der korrekten Meldung an die Behörden, sondern auch der Sicherheit sowie dem Schutz der Gastgeberinnen und Gastgeber vor Betrug.

“Für die gewerbliche Beherbergung ändert sich faktisch nichts. Die persönliche Begrüßung und Identifizierung war und ist gelebte Praxis. Die Entscheidung bestätigt lediglich die geltende Rechtslage und die von den gastgewerblichen Betrieben seit Jahren eingehaltenen Abläufe. Das Urteil kann aber als klares Signal gegen die unkontrollierte Kurzeitvermietung gewertet werden, ein Segment, das staatsweit stark im Wachsen begriffen ist”, sagt HGV-Präsident Klaus Berger.

Viele dieser Angebote haben in der Vergangenheit ohne realen Kontakt zwischen Gast und Betreiber gearbeitet, was die Nachverfolgbarkeit erschwerte und Sicherheitsrisiken begünstigte.

„Das Urteil stärkt jene Anbieter, die sich an die Regeln halten, und es setzt unlauteren Modellen klare Grenzen. Das ist ein wichtiger Beitrag zu einem fairen Wettbewerb“, so HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

Der HGV betont, dass digitale Innovationen im Check-in-Prozess weiterhin willkommen sind und unterstützt werden, sofern sie im Einklang mit der gesetzlichen Pflicht zur persönlichen Identifizierung stehen. Digitale Vorab-Eingaben der Daten, automatisierte Prozesse und moderne Gästetechnologien bleiben zulässig, solange der Betreiber sicherstellt, dass die Person tatsächlich persönlich identifiziert wurde, heißt es abschließend in einer Presseaussendung des HGV.

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