Arbeitssicherheit: E-Learning Kurse nun auch in Englisch verfügbar
Bekanntlich haben alle Arbeitgeber die Verpflichtung sicherzustellen, dass sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit die vorgeschriebene Ausbildung, Information und Unterweisung im Bereich der Arbeitssicherheit erfahren.
Die Ausbildungspflichten sind gesetzlich genau geregelt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen einen achtstündigen Arbeitssicherheitskurs absolvieren. Der für die Mitarbeitenden im Hotel- und Gastgewerbe (niedriges Risiko) vorgesehene Kurs setzt sich aus vier Stunden allgemeiner Ausbildung und vier Stunden spezifischer Ausbildung zusammen. Alle fünf Jahre ab Kursbesuch muss ein Auffrischungskurs von sechs Stunden absolviert werden.
Die Ausbildung der Mitarbeitenden kann neben dem Frontalunterricht auch in Form von E-Learning erfolgen. Seit Kurzem kann der achtstündige Arbeitssicherheitskurs, welcher aus vier Stunden allgemeiner Ausbildung und vier Stunden spezifischer Ausbildung zusammengesetzt ist, auch in englischer Sprache absolviert werden.
Die Anmeldung zu den verschiedenen E-Learning Kursen kann weiterhin über die HGV Website erfolgen. HIER gelangen Sie zur Anmeldeseite.