Antrag um Bettenerhöhung: HGV erfreut über Aufschub

Die Landesregierung hat auf Sitzung vom Dienstag, 28. März 2023, beschlossen, die Frist für die Einreichung des Antrags um Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten auf Freitag, 30. Juni 2023, zu verlängern. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) hat sich für diesen Aufschub eingesetzt und sich für eine Verlängerung ausgesprochen.

Wir haben bei vielen Beratungsgesprächen bei unseren Mitgliedern gesehen, dass die konkreten Fälle vor Ort sehr unterschiedlich sind und der bürokratische Aufwand für die Antragstellung teilweise sehr aufwändig ist: Mit der Folge, dass die Anspruchsberechtigten Schwierigkeiten haben, die ursprünglich festgelegten Fristen einzuhalten.

Manfred Pinzger
HGV-Präsident

Landesrat Arnold Schuler und die Landesregierung konnten davon überzeugt werden, dass die Frist für den Antrag auf Erhöhung der in der Erlaubnis beziehungsweise Tätigkeitsmeldung angeführten Bettenzahl zu knapp bemessen ist.

 

Gleichzeitig hat sich der HGV dafür eingesetzt, dass der Parkplatznachweis bei einer Erhöhung der Bettenzahl nicht mehr zu erbringen ist. „Auch diese Bestimmung führt bei vielen Anspruchsberechtigten zu großen Schwierigkeiten, weshalb der HGV die Landesregierung neuerlich ersuchte, vom Parkplatznachweis abzusehen“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger. Die Landesregierung hat diesbezüglich einstweilen beschlossen, dass der erforderliche Parkplatznachweis nicht mehr sofort, sondern innerhalb von einem Jahr ab Vorlage des Antrags erbracht werden muss. Dies ist eine Erleichterung, trotzdem wird sich der HGV weiterhin für eine Abschaffung dieser Auflage einsetzen.

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