Hygiene und HACCP in der Küche

Sowohl die EU als auch der Staat sehen für Betriebe, in denen Lebensmittel verarbeitet und verabreicht werden, eine Reihe von Auflagen vor, darunter auch die sogenannte Eigenkontrolle. Diese besteht in der Verpflichtung zur schriftlichen Aufzeichnung von Betriebsabläufen und Eigenkontrollergebnissen. Wird die vorgeschriebene Dokumentation nicht geführt, drohen hohe Strafen.

 

Inhalte:

- Rechtliche Grundlagen

- Die Erstellung des Eigenkontrollplans

- Die Führung der vorgeschriebenen Checklisten

- Beispiele aus der Praxis

Kursdetails:
Referent:
David Winkler
HGV-Rechtsabteilung, Bozen
Termin/e:
Donnertag, 22. Januar 2026
Dauer:
9 bis 12.30 Uhr
Ort:
Kursgebühr:
140€ + 22% MwSt.
STK-Gebühr:
47€ + 22% MwSt.
Kursnummer:
194
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