F24 Handelskammer-Jahresgebühr (Aufschubtermin)
Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2021 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2021 mittels Vordruck F24 entrichten. Die Bezahlung muss mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent erfolgen. Dieser Termin gilt für Subjekte, die vom Terminaufschub aufgrund der Zuverlässigkeitsindizes betroffen sind.
