Steuernachlass für die Jahre 2019 bis 2023
Bei Annahme des Steuernachlasses betreffend die Steuerjahre 2019 bis 2023 ist die geschuldete Ersatzsteuer innerhalb der genannten Frist zu entrichten.
Bei Annahme des Steuernachlasses betreffend die Steuerjahre 2019 bis 2023 ist die geschuldete Ersatzsteuer innerhalb der genannten Frist zu entrichten.