Krankschreibung: Neue Regelung bei Arztbesuch am Folgetag

Mit NISF/INPS-Rundschreiben vom 4. September 2026 wurde die bisherige Praxis zur Bestimmung des ersten Krankheitstages geändert.

Betroffen sind insbesondere jene Fälle, in denen die ärztliche Untersuchung erst am Tag nach tatsächlichem Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt.

 

Neu ist, dass nun auch bei ambulanten Untersuchungen in der Arztpraxis (visita ambulatoriale) der unmittelbar vorhergehende Tag der Visite als Krankheitstag anerkannt werden kann. Dies gilt allerdings nicht, wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.

 

Eine beliebige rückwirkende Krankschreibung ist damit nicht möglich: Die neue Regel betrifft ausschließlich den unmittelbar vor der Ausstellung des Attests liegenden Tag.

Für Arbeitgebende bedeutet dies, dass ein erst am Folgetag ausgestelltes Krankheitsattest künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch den Vortag abdecken kann.

 

Gerade bei auffälligen oder wiederholten Krankmeldungen ist dennoch weiterhin jeder Einzelfall gesondert zu prüfen.

Hat dir dieser Artikel gefallen?
Dann teile ihn mit deinen Freunden.
Rundum informiert
Hier erfahren Sie alle Neuigkeiten.