Ausbildung Arbeitssicherheit: HGV hat großen Erfolg erreicht
Arbeitnehmende im Gastgewerbe können Arbeitssicherheitskurs nun innerhalb von 30 Tagen ab Arbeitsbeginn abschließen
Der HGV begrüßt den Beschluss des Parlaments, dass Mitarbeitende von gastgewerblichen Betrieben die vorgesehenen Arbeitssicherheitskurse nun doch wieder innerhalb von 30 Tagen ab Arbeitsbeginn abschließen können.
Im Staat-Regionen-Abkommen vom 17. April 2025 über die Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist vorgesehen, dass Mitarbeitende den Arbeitssicherheitskurs vollständig vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit abgeschlossen haben müssen, was in der betrieblichen Realität von gastgewerblichen Betrieben schwer umsetzbar ist.
Nun hat das Parlament aufgrund der Intervention des HGV sowie der nationalen Dachorganisationen Federalberghi und FIPE beschlossen, dass angesichts des geringen Risikos und der besonderen Art der Erbringung der Dienstleistung, Mitarbeitende von Schank-Speisebetreiben und von gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben die Ausbildung und gegebenenfalls die spezifische Schulung im Bereich Arbeitssicherheit innerhalb von dreißig Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses abschließen können.
