Zu Ferragosto, d.h. in den Nächten vom 14. auf den 15. August sowie vom 15. auf den 16. August dürfen Gastbetriebe ohne zusätzliche Meldung an die Gemeinde bis um 5 Uhr früh geöffnet halten.
Während in der Nacht vom 14. auf den 15. August laut der allgemein geltenden Bestimmung bis 3 Uhr Alkohol verabreicht werden kann, darf in der Nacht vom 15. auf den 16. August ausnahmsweise bis zur Sperrstunde um 5 Uhr früh ausgeschenkt werden.
Betriebe, welche nach 24 Uhr geöffnet haben, müssen den Kunden ein Alkoholmessgerät zur Verfügung stellen und drei Alkoholwarnschilder aushängen und zwar am Eingang, im Inneren des Betriebes und am Ausgang.
HIER finden Sie das Alkoholwarnschild zum Herunterladen.
Sowohl der Verkauf als auch die Verabreichung von alkoholischen Getränken an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten.
HIER finden Sie ein entsprechendes Hinweisschild.
Organisierte öffentlich zugängliche Veranstaltungen
Sollten an diesen Tagen öffentlich zugängliche Veranstaltungen, zu denen auch Veranstaltungen von gastgewerblichen Betrieben gehören, organisiert werden, muss jedoch weiterhin eine Bewilligung vom Bürgermeister eingeholt werden.
Bei Musikveranstaltungen sowohl in Bars, Restaurants als auch Beherbergungsbetrieben muss vor Abhaltung einer Veranstaltung eine Vorführgenehmigung (permesso di esecuzione) bei der SIAE eingeholt werden. |