Die neuen Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit für Arbeitgeber sehen vor, dass künftig nicht nur die entsprechenden Arbeitssicherheitskurse besucht werden müssen, sondern auch Auffrischungskurse im Ausmaß von sechs Stunden. Als Erste zum Auffrischungskurs antreten müssen jene Arbeitgeber, die bisher keinen Arbeitssicherheitskurs absolviert haben, weil sie im Jahr 1996 die entsprechende Meldung an den Dienst für Arbeitsmedizin übermittelt haben, der Anrecht auf die Kursbefreiung gegeben hat. Diese Arbeitgeber müssen den Auffrischungskurs bis 11. Januar 2014 absolvieren. Einen entsprechenden Auffrischungskurs zur Arbeitssicherheit für Arbeitgeber im Gastgewerbe bieten STK und HGV am Donnerstag, 24. Oktober, in Klausen an.
Nutzen Sie die Gelegenheit Ihre Kurspflicht rechtzeitig zu erfüllen und melden Sie sich unter „Auffrischungskurs: Arbeitssicherheitskurs für Arbeitgeber“ gleich zum Kurs an.