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HGV-Newsletter vom 10.11.2023
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  HGV lud zu Jahresempfang 2023  
 
  Zigarettenverkauf: Erneuerung des „Patentino“ mit Fälligkeit Ende 2023  
 
 
  HGV lud zu Jahresempfang 2023  
 
  HGV-Präsident Manfred Pinzger formulierte sieben Anliegen an die Politik  
 
 

"Der Tourismus ist ein Treiber, der weiterhin gefördert werden muss. Nur dann ist eine weitere Entwicklung der Gastronomie und der Beherbergung möglich," sagte Präsident Manfred Pinzger beim HGV-Jahresempfang 2023 auf Schloss Freudenstein in Eppan. 

In seiner Rede verwies Präsident Manfred Pinzger darauf, dass der Tourismus nach wie vor zu den Hauptwirtschaftszweigen Südtirols gehört. Er bringt Wachstum und Wohlstand in die Täler und Dörfer, schafft und sichert Arbeitsplätze. Er fördert private Investitionen und erhöht private und öffentliche Ausgaben für Infrastrukturen, die auch von der einheimischen Bevölkerung gerne genutzt werden. In diesem Sinne ist der Tourismus ein Treiber, der weiterhin gefördert werden muss. Der Tourismus ist aber kein Selbstläufer und wird dies weiterhin nicht sein, weil er sehr stark vom konjunkturellen Umfeld abhängig ist. Deshalb ist es weiterhin notwendig, in die Tourismuswerbung zu investieren und möglichst positive Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung der Gastronomie und der Beherbergung zu schaffen.

 

An die Politik gerichtet formulierte HGV-Präsident Manfred Pinzger sieben Anliegen, für welche sich der HGV zukünftig einsetzen wird:

  1. Schutz der gastgewerblichen Betriebe vor unlauterer Konkurrenz;
  2. Aufrechterhaltung und Unterstützung der gastgewerblichen Nahversorgung vor Ort;
  3. Die Weiterentwicklung der gastgewerblichen Betriebe muss auch künftig möglich bleiben. Die Erweiterungen im alpinen Grün muss wieder zugelassen werden.
  4. Gastgewerbliche Betriebe sollen die Möglichkeit haben, auch vor Ablauf der Bindung das Gebäude für andere Zwecke zu nutzen.
  5. Die Errichtung von Mitarbeiterhäusern soll ermöglicht werden.
  6. Die Gelder aus der Ortstaxe müssen weiterhin zur Gänze dem Tourismus zufließen.
  7. Eine verstärkte Präsenz der Ordnungskräfte in gewissen Zonen ist notwendig, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.  

 

Die vollständige Rede des HGV-Präsidenten lesen Sie HIER, das Video dazu finden Sie HIER.

 
 
 
 
 
 
  Zigarettenverkauf: Erneuerung des „Patentino“ mit Fälligkeit Ende 2023  
 
 

Mit Jahresende verfallen zahlreiche Ermächtigungen zum Zigarettenverkauf - „Patentino“ und müssen entsprechend erneuert werden. Alle Inhaber eines am 31. Dezember 2023 auslaufenden „Patentino“ müssen innerhalb 30. November 2023 den Antrag auf Erneuerung desselben an das Amt für Monopole Trentino-Südtirol mittels Einschreiben mit Rückantwort oder PEC (monopoli.bolzano-trento(at)pec.adm.gov.it) übermitteln.

 

Dem mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro versehenen Antrag muss eine Ersatzerklärung beigelegt werden, welche folgendes beinhalten muss:

 

- den aus dem Register U88/PAT hervorgehenden Wert der im Jahr 2022 eingekauften Tabakwaren,

- die Öffnungszeiten des Betriebes,

- den Ruhetag,

- die Art der Tätigkeit,

- das Gesamteinkommen der letzten zwei Steuerjahre,

- die Anzahl der Kassenzettel für die Jahre 2021 und 2022,

- die Information darüber, ob bei der nächstgelegenen Tabaktrafik ein Zigarettenautomat installiert ist und ob Steuerstreitigkeiten behängen und/oder Zahlungsverzug gegenüber der Staatskasse besteht.

 

Dem Antrag um Erneuerung ist zudem die Kopie eines gültigen Personalausweises des „Patentino“-Inhabers beizulegen sowie eine Kopie der Übersicht „RN“ der letzten zwei Steuererklärungen.

 

Wird der Antrag auf Erneuerung des „Patentino“ vom staatlichen Monopolamt positiv behandelt, so erhält man eine schriftliche Mitteilung des Monopolamtes.

 

Achtung: Zu überprüfen gilt, ob die Gültigkeit Ihres „Patentino“ tatsächlich mit Ende des Jahres ausläuft oder ob ein anderes Ablaufdatum auf der Ermächtigung angegeben ist.

Es ist möglich, dass das „Patentino“ auch erst im Laufe des Jahres 2023 verfällt. Die Fälligkeit des „Patentino“ muss nicht unbedingt mit Jahresende übereinstimmen. Sollte das „Patentino“ im Laufe des Jahres 2024 verfallen, so ist der Antrag auf Erneuerung 30 Tage vorher einzureichen.

 

Wird die Erneuerung des „Patentino“ nicht fristgerecht dem Monopolamt übermittelt, geht dieses davon aus, dass der Zigarettenverkauf eingestellt worden ist und entzieht das „Patentino“.

 

Die Vorlage für den Antrag auf Erneuerung des „Patentino“ samt der Ersatzerklärung können Sie HIER herunterladen.

 

Für weitere Informationen steht die HGV-Rechtsabteilung zur Verfügung. E-Mail: recht(at)hgv.it, Tel. 0471 317 760

 
 
 
 
 
 
 
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