Mit Jahresende verfallen zahlreiche Ermächtigungen zum Zigarettenverkauf - „Patentino“ und müssen entsprechend erneuert werden. Alle Inhaber eines am 31. Dezember 2023 auslaufenden „Patentino“ müssen innerhalb 30. November 2023 den Antrag auf Erneuerung desselben an das Amt für Monopole Trentino-Südtirol mittels Einschreiben mit Rückantwort oder PEC (monopoli.bolzano-trento(at)pec.adm.gov.it) übermitteln.
Dem mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro versehenen Antrag muss eine Ersatzerklärung beigelegt werden, welche folgendes beinhalten muss:
- den aus dem Register U88/PAT hervorgehenden Wert der im Jahr 2022 eingekauften Tabakwaren,
- die Öffnungszeiten des Betriebes,
- den Ruhetag,
- die Art der Tätigkeit,
- das Gesamteinkommen der letzten zwei Steuerjahre,
- die Anzahl der Kassenzettel für die Jahre 2021 und 2022,
- die Information darüber, ob bei der nächstgelegenen Tabaktrafik ein Zigarettenautomat installiert ist und ob Steuerstreitigkeiten behängen und/oder Zahlungsverzug gegenüber der Staatskasse besteht.
Dem Antrag um Erneuerung ist zudem die Kopie eines gültigen Personalausweises des „Patentino“-Inhabers beizulegen sowie eine Kopie der Übersicht „RN“ der letzten zwei Steuererklärungen.
Wird der Antrag auf Erneuerung des „Patentino“ vom staatlichen Monopolamt positiv behandelt, so erhält man eine schriftliche Mitteilung des Monopolamtes.
Achtung: Zu überprüfen gilt, ob die Gültigkeit Ihres „Patentino“ tatsächlich mit Ende des Jahres ausläuft oder ob ein anderes Ablaufdatum auf der Ermächtigung angegeben ist.
Es ist möglich, dass das „Patentino“ auch erst im Laufe des Jahres 2023 verfällt. Die Fälligkeit des „Patentino“ muss nicht unbedingt mit Jahresende übereinstimmen. Sollte das „Patentino“ im Laufe des Jahres 2024 verfallen, so ist der Antrag auf Erneuerung 30 Tage vorher einzureichen.
Wird die Erneuerung des „Patentino“ nicht fristgerecht dem Monopolamt übermittelt, geht dieses davon aus, dass der Zigarettenverkauf eingestellt worden ist und entzieht das „Patentino“.
Die Vorlage für den Antrag auf Erneuerung des „Patentino“ samt der Ersatzerklärung können Sie HIER herunterladen.
Für weitere Informationen steht die HGV-Rechtsabteilung zur Verfügung. E-Mail: recht(at)hgv.it, Tel. 0471 317 760 |