Jeder Betrieb ist verpflichtet, einen Verbandskasten oder einen Erste-Hilfe-Koffer zu erwerben und diesen an einem leicht zugänglichen, mit einem Schild gekennzeichneten Ort aufzubewahren. Eine HGV-Konvention ermöglicht es, Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer zu vergünstigten Preisen anzukaufen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens eine/n Beauftragte/n für die Erste-Hilfe im Betrieb schriftlich zu ernennen. Diese Funktion muss entweder von einem mitarbeitenden Familienmitglied oder von einem/er Mitarbeiter/in ausgeübt werden. Zusätzlich dazu kann auch der Arbeitgeber selbst diese Funktion ausüben.
Die Bestimmungen sehen für die/den Erste-Hilfe-Beauftragte/n die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses vor.
Ihr direkter Kontakt zur HGV-Rechtsabteilung:
Deutschnofen: Gummerer Carmen
Gasthaus Liegalm
Schluderns: Garber Irina
Burgschänke
Brixen: Hinteregger Werner
Rossalm
Bozen: Widmann Barbara
Garni Hotel Loom
Hafling: Pavkovics Anna
Meraner Hütte
Gais: Zimmerhofer Patrick
Berggasthaus Badl im Mühlbacher Talile
Gsies: Beikircher Theresia
Talschlusshütte
Reischach: Michaeler Othmar
Falkensteiner Hotel Kronplatz
Schlanders: Prantl David
Bar Imbiss Taka Tuka
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
Schlachthofstraße 59
39100 Bozen
Tel. 0471 317 700 - Fax 0471 317 701
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