Stornierung, Nichtankunft, Abbestellung im Restaurant: Bereits bei der Buchung oder Reservierung im Beherbergungsbetrieb oder im Restaurant kann man sich davor schützen. Wir zeigen wie’s geht.
Die "caparra" bzw. das 'Angeld zur Bestätigung' ist eine im Voraus vom Gast gezahlte Geldsumme. Bei Stornierung, Nichtankunft oder vorzeitiger Abreise oder bei Abbestellung der bestellten Speisen und Getränke kann diese Geldsumme vom Hotelier oder Gastwirt als Schadenersatz einbehalten werden.
Aber Achtung: Wenn Sie Ihre Verpflichtungen (z.B. durch Überbuchung) nicht erfüllen, kann der Gast das Doppelte der geleisteten ‚caparra' zurückverlangen!
So vereinbaren Sie als Beherbergungsbetrieb eine ‚caparra' bzw. ein ‚Angeld zur Bestätigung':
Empfehlung:
Bei einer Woche Aufenthalt:
Preis für eine Übernachtung multipliziert mit der Anzahl der Personen.
Bei zwei Wochen Aufenthalt:
Preis für zwei Übernachtungen multipliziert mit der Anzahl der Personen.
So vereinbaren Sie als Restaurantbetrieb eine ‚caparra' bzw. ein ‚Angeld zur Bestätigung':
Beim ‚acconto' kann im Gegensatz zur ‚caparra' die Geldsumme bei Stornierungen, Nichtankunft oder vorzeitiger Abreise der Gäste, bei Abbestellung der bestellten Speisen und Getränke von Ihnen als Hotelier und Gastwirt nicht ohne weiteres einbehalten werden. Sie müssen die geleistete Anzahlung zurückzahlen und in Folge Schadenersatz verlangen.
Die ‚caparra' hat gegenüber dem ‚acconto' einen entscheidenden Vorteil: Sie können die geleistete Geldsumme bei Nichterfüllung des Gastes ohne weiteres einbehalten. Somit ist zumindest ein Teil des entstandenen Schadens gedeckt!
Die Stornobedingungen können vom Betrieb individuell festgelegt werden. Der Betrieb kann dabei sowohl die Höhe der Stornokosten als auch den Zeitpunkt, ab welchen er dem Gast im Stornofall die Stornokosten berechnen möchte, autonom bestimmen.
Bei elektronischen Buchungsanfragen (z.B. mittels E-Mail) müssen dem Gast gemäß Verbraucherschutzbestimmungen die Stornobedingungen bereits bei Angebotslegung mitgeteilt werden. Auf diese Weise soll der Gast schon vor Abschluss des Beherbergungsvertrages alle buchungsrelevanten Informationen erhalten und somit eine bewusste Entscheidung treffen können.
Wir empfehlen Ihre Buchungsunterlagen, insbesondere das Angebot wie unten stehend den Verbraucherschutzbestimmungen anzupassen.
Ihr direkter Kontakt zur HGV-Rechtsabteilung:
Brixen: Hinteregger Werner
Rossalm
Hafling: Pavkovics Anna
Meraner Hütte
Schluderns: Garber Irina
Burgschänke
Reischach: Michaeler Othmar
Falkensteiner Hotel Kronplatz
Gsies: Beikircher Theresia
Talschlusshütte
Gais: Zimmerhofer Patrick
Berggasthaus Badl im Mühlbacher Talile
Bozen: Widmann Barbara
Garni Hotel Loom
Deutschnofen: Gummerer Carmen
Gasthaus Liegalm
Schlanders: Prantl David
Bar Imbiss Taka Tuka
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
Schlachthofstraße 59
39100 Bozen
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