Im ersten Fall handelt es sich um den Mann Alfonso Fabrizio Russo, geboren am 20.10.1977 in Pompei. Er ist ca. 1,70 Meter groß und hat dunkelbraune, kurze Haare. Vor diesem Zechpreller wurde bereits mehrfach gewarnt.
Herr Russo checkt online unter falschem Namen ein, z. B. „Simone Troppelli“, „Tusso“, „Cusso“, „Rosso“, usw. Er gibt sich als Einzelhändler oder Manager von Luxusmarken, u.a. Bulgari, Cartier, Amazon, Richmond Italia s.p.a. oder als Parfümvertreter aus. Der Herr trägt alle seine Habseligkeiten in einer Plastiktüte.
Der HGV empfiehlt ihm keine Unterkunft zu gewähren und sich mit den Carabinieri in Verbindung zu setzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Artikel 109 des TULPS die Vorlage eines gültigen Ausweises als Voraussetzung für die Beherbergung von Gästen in Beherbergungsbetrieben vorschreibt und die Verpflichtung vorsieht, die allgemeinen Daten der untergebrachten Personen an die Quästur zu übermitteln. Aus diesem Grund wird auf die Wichtigkeit der Überprüfung des Ausweisdokuments hingewiesen, auch wenn der Gast online eingecheckt hat.
Im zweiten Fall handelt es sich um eine dreiköpfige niederländische Familie: Frau S.S. geboren am 21.10.20XX, Mann H.F. geboren am 18.04.19XX und Kind H.H.F. geboren am 13.06.2XXX.
Die Familie übernachtete in einem Südtiroler Beherbergungsbetrieb und verließ es unter dem Vorwand eines späten Check-outs, ohne zu bezahlen.
Sie waren mit einem weißen Pkw Citroën aus Dänemark unterwegs.
Sollten sich diese Personen in Ihrem Betrieb einquartieren wollen, empfiehlt der HGV, den gesamten Übernachtungspreis im Voraus zu verlangen.
Weitere Informationen erteilt die HGV- Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht(at)hgv.it. |