Unternehmen und Freiberufler, die zwischen dem 4. November 2021 und dem 31. Dezember 2022 eine Ladestation für Elektrofahrzeuge gekauft haben und dafür nicht um einen Landesbeitrag angesucht haben, können um den sog. „bonus colonnine“ ansuchen.
Es handelt sich dabei um eine De-Minimis-Förderung, die für alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Sektor und auch für Freiberufler vorgesehen ist.
Förderfähig sind Ausgaben für Elektroladestationen, die nach dem 4. November 2021 und innerhalb 31.12.2022 getätigt wurden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Ladestation eine Nennleistung von mindestens 7,4 kW hat und mindestens 32 Ampere für jede einzelne Phase gewährleistet. Gefördert wird sowohl der Ankauf und die Installation der Ladestation als auch der Anschluss an das Stromnetz und die Kosten für Planung, Bauleitung, Sicherheit und Abnahmekontrollen.
Die maximale Höhe der Förderung liegt bei 40 Prozent auf die förderfähigen Ausgaben und maximal 2.500 Euro für Ladestationen mit einem einzigen Ladepunkt und 8.000 Euro für Ladestationen mit zwei Ladepunkten.
Der sog. „bonus colonnine“ kann nicht mit anderen öffentlichen Beiträgen kombiniert werden, die für dieselben Ausgaben gewährt wurden bzw. gewährt werden. Dementsprechend kann diese Förderung nicht in Anspruch genommen werden, falls für dieselbe Ladestation schon der Landesbeitrag beantragt worden ist.
Der Beitrag wird vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit - MASE gewährt und ausgezahlt und von Invitalia verwaltet. Die verfügbaren Mittel belaufen sich auf 87,5 Millionen Euro.
Der Antrag kann online auf der Website von Invitalia ausgefüllt und ab dem 10.11.2023 und bis zum 30.11.2023 an jedem Werktag, von Montag bis Freitag, von 10 Uhr bis 17 Uhr verschickt werden.
Hinweis: Die Landesförderung zur Entwicklung der Elektromobilität sieht für den Ankauf und die Installation von Heimladestationen für Elektrofahrzeuge oder den Abschluss von Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt für Heimladestationen hingegen einen Beitrag von 70 Prozent der zulässigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro vor. Der Antrag für die Förderung des Landes muss vor Durchführung der geförderten Investition über den Online-Dienst der Landesverwaltung – myCIVIS eingereicht werden.
Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it. |