Sperrstunde der Gastronomiebetriebe bis auf Weiteres 22 Uhr
Nächtliche Ausgangssperre gilt ab 23 Uhr
Auf staatlicher Ebene ist am 18. Mai 2021 ein neues Gesetzesdekret in Kraft getreten, welches weitere Lockerungen vorsieht. Unter anderem beinhaltet das Gesetzesdekret die Verlegung der Ausgangssperre von 22 Uhr auf 23 Uhr, welche ab dem 7. Juni auf 24 Uhr verlegt und mit dem 21. Juni ganz aufgehoben wird. Ab dem 1. Juni sind auf staatlicher Ebene zudem Lockerungen für die Gastronomie vorgesehen, und zwar dürfen die Gastronomiebetriebe dann italienweit auch die Innenräume öffnen und können bis 23 Uhr offenhalten, anstatt wie bisher vorgesehen bis 18 Uhr.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat in seiner heutigen Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 22 auch in Südtirol die Ausgangssperre von 22 Uhr auf 23 Uhr verschoben. Das bedeutet, dass sich Personen bis 23 Uhr ohne besonderen Grund bewegen dürfen.
Für Gastronomiebetreibe gilt im Moment jedoch weiterhin die Sperrstunde von 22 Uhr, was bedeutet, dass der letzte Gast um 22 Uhr das Lokal verlassen haben muss und dieser bis 23 Uhr Zeit hat, seinen Wohnort zu erreichen.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat zudem angekündigt, dass das Land Südtirol die staatlichen Lockerungen prüfen will und dann entscheiden wird, was übernommen wird. Diese Änderungen werden in einer weiteren Dringlichkeitsmaßnahme ihren Niederschlag finden, welche aber erst erlassen werden muss. Solange diese weitere Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns nicht erlassen wurde, gelten die bisherigen lokalen Bestimmungen.
Der HGV wird umgehend informieren, sobald die weitere Dringlichkeitsmaßnahme vorliegt.
Präzisierung zum CoronaPass Südtirol
Keine erneute Testung nach Einreise für 72 Stunden notwendig
Gäste, die aus einem anderen EU- oder Schengen-Staat nach Südtirol kommen und deshalb bereits für die Einreise nach Italien einen negativen Covid-19-Test (Molekular- oder Antigen-Test) mitführen müssen, welcher innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist, müssen in Südtirol keinen erneuten Test für den Check-in im Beherbergungsbetrieb durchführen.
Die bei Einreise nach Italien mitgeführte Bestätigung des negativen Antigen- bzw. PCR-Tests, bzw. die von der jeweiligen Gesundheitsbehörde des Heimatstaates ausgestellte Impfbestätigung oder der Genesenennachweis gilt in Südtirol als CoronaPass, mit welchem der Gast Zutritt zu allen CoronaPass Areas hat. Der negative Antigen- bzw. PCR-Test hat zum Zwecke des CoronaPass Südtirol eine Gültigkeit von 72 Stunden ab Mitternacht des Testtages.
Keine Quarantänepflicht bei Rückreise nach Deutschland, Österreich und der Schweiz
Für Gäste aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ihren Urlaub in Südtirol verbringen, gilt bei der Rückreise in ihr Heimatland keine Quarantänepflicht mehr. Je nachdem, in welches Land sie zurückreisen, gelten verschiedene Bestimmungen.
Sanitätsbetrieb lädt zu „Open Vax Day & Night“ von 20. bis 22. Mai 2021
Impfungen für alle ab 18 Jahren – das ist von Donnerstag, 20. bis Samstag, 22. Mai, auch in Südtirol möglich. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb bietet in dieser Zeit Impftermine in allen Gesundheitsbezirken für alle Altersgruppen an. Der HGV unterstützt die „Open Vax Day & Night“ und ruft die HGV-Mitglieder auf, die Impftermine zu nutzen. Zugleich sollen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert werden, die Impftermine wahrzunehmen. Der Sanitätsbetrieb hat angekündigt, in den kommenden Wochen weitere „Open Vax Day & Nights“ durchzuführen.
Gerade für jüngere Menschen gibt es damit die Möglichkeit, viel früher zu einer schützenden Impfung zu kommen, als es bisher im Impfplan vorgesehen war. Die Aktion „Open Vax Day & Night“ ist ein Pilotprojekt, das bei Erfolg wiederholt wird. Angeboten werden ca. 4.800 Impftermine in allen vier Gesundheitsbezirken. Verimpft wird der Impfstoff von Vaxzevria (AstraZeneca).
Staatliche Förderung von Investitionen von neuen Gesellschaften aus Jungunternehmern und Frauen
Gesuche seit 19. Mai 2021 möglich
Die Förderung „ON – Oltre Nuove imprese a tasso zero“ ist eine vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MISE) vorgesehene Förderung zur Unterstützung von neuen Kleinst- und Kleinunternehmen, die ausschließlich oder vorwiegend aus jungen Gesellschaftern zwischen 18 und 35 Jahren oder aus Frauen bestehen.
Wer kann alles ansuchen? Was genau wird gefördert? Wie kann die Förderung beantragt werden?
Neue Folge von: Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe
Eine neue Folge von „Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe“ ist online. Dieses Mal mit Drei-Sterne-Koch Johannes Nuding, Küchenchef im „Sketch – The Lecture Room and Library“ in London.
Mit 33 Jahren schmücken bereits drei Michelin-Sterne die Kochjacke von Johannes Nuding. In der neuen Folge von „Future Talks – Der Podcast für das Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe“ spricht er u. a. darüber, was es braucht, um zu den ganz Großen in der Küche zu gehören, über Ausdauer und darüber, was er unter Nachhaltigkeit versteht.
STK/HGV-Weiterbildung: Pflichtkurse wieder in Präsenz möglich
Seit Kurzem ist es wieder möglich, Pflichtkurse für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Präsenz, unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften, abzuhalten.
In den Sommermonaten werden von der STK/HGV-Weiterbildung wieder Arbeitssicherheitskurse für Arbeitgeber, Brandschutzkurse sowie Erste-Hilfe-Kurse in Präsenz angeboten.