Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden,
dann klicken Sie bitte hier.
 
HGV-Newsletter vom 18.06.2021
 
 
 
  Die Inhalte  
 
  Gemeindebauordnung: Gemeinden müssen Beschluss innerhalb 1. Juli treffen  
 
  HGJ hat Berufsinformationskampagne abgeschlossen  
 
  HGJ hat Neuwahlen in den Bezirken durchgeführt  
 
 
  Geschätzte Funktionärinnen und Funktionäre!  
 
 
 

Wieder geht eine bewegte Woche zu Ende. Zur Freude über die touristische Entwicklung mischen sich Sorgen um Corona-Fälle in einigen Beherbergungsbetrieben, vor allem auch weil die sog. indische Variante mit im Spiel ist. Einmal mehr ist deshalb Vorsicht geboten. Letztlich fallen derartige Ereignisse auf unsere Betriebe und unseren Sektor zurück. Dabei ist klar, dass es in den letzten Monaten auch in Betrieben anderer Branchen zahlreiche Infektionsfälle und zum Teil Hotspots gegeben hat. Diese Betriebe arbeiten aber im Unterschied zu uns nicht mit Gästen, welche besonders sensibel reagieren.
 

Deshalb stehen unsere Betriebe und insgesamt unsere Destination unter Dauerbeobachtung der medialen Öffentlichkeit. Gerade um auf die Folgen für unsere Betriebe, die jeweilige Gemeinde oder Talschaft und generell für die Tourismusdestination aufmerksam zu machen, laden wir unsere Mitglieder am Montag, 21. Juni 2021, um 14.30 Uhr zu einem weiteren Online-Meeting mit hochkarätigen Referenten ein. Selbstverständlich geht es dabei auch um die Frage, wie wir das Risiko von Corona-Fällen in unseren Betrieben reduzieren können.
 

Ich bitte um zahlreiche Teilnahme und Weiterleitung der Einladung, die ihr HIER findet. Vielen Dank!

 
 
 
 
  Gemeindebauordnung: Gemeinden müssen Beschluss innerhalb 1. Juli treffen  
 
 

Auf einen weiteren wichtigen Termin und ein für unseren Sektor relevantes Thema darf ich aufmerksam machen. Innerhalb 1. Juli 2021 müssen die Gemeinden die Gemeindebauordnungen der von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 301 vom 30. März 2021 genehmigten Musterbauordnung anpassen. Ab diesem Zeitpunkt nimmt auch die neue Gemeindekommission für Raum und Landschaft ihre Tätigkeit auf.

 

Die Musterbauordnung bildet für die Gemeinden die verbindliche Grundlage für die Erstellung der jeweiligen Gemeindebauordnung und muss weitestgehend übernommen werden. In einigen Bereichen, z. B. bei Dachformen, Umzäunungen, Regenwasserspeicher, steht es der Gemeinde frei, eigenständige Regeln zu erlassen. 

 

Neben einheitlichen Begriffsbestimmungen sind Bestimmungen zu den Baurechtstiteln, Bauverfahren und Baupflichten, ebenso wie technische Vorschriften zur Bauausführung, zum Schutz der Grünräume und der Umwelt, zur Gestaltung des Ortsbildes und Bestimmungen hinsichtlich der Hygiene- und Sanitärausstattungen von Gebäuden enthalten.

 

Weiters ist in der Musterbauordnung die Zusammensetzung, Organisation und Zuständigkeit der Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL), der Sektion Bauwesen der Gemeindekommission für Raum und Landschaft und der Gemeindekommission für Landschaft geregelt. Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft in vollständiger Zusammensetzung (Bürgermeister und sechs Sachverständige) ist vorrangig für Planungsinstrumente zuständig (z. B. Durchführungspläne, Gemeindeentwicklungsprogramm).

 

Die Sektion Bauwesen der Gemeindekommission für Raum und Landschaft, sog. „kleine Gemeindekommission“, die aus je einem Sachverständigen für Land- und Forstwissenschaften, für Landschaft und für Baukultur besteht, ist in allen Gemeinden außer in Bozen künftig nicht nur für landschaftsrechtliche Stellungnahmen zuständig, sondern prüft im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung in der Regel die eingereichten Projekte. Sie übernimmt damit die allermeisten Aufgaben und Befugnisse der bisherigen Baukommission. Bei Bedarf kann der Bürgermeister jedoch auch eine Begutachtung durch die Gemeindekommission für Raum und Landschaft in vollständiger Zusammensetzung beantragen.

 

Die Musterbauordnung gibt auch die Kriterien vor, nach welchen die Gemeindekommission die jeweiligen Projekte begutachten muss. Der einhelligen Forderung der Südtiroler Wirtschaftsverbände, auch die funktionalen, betriebswirtschaftlichen und sozioökonomischen Aspekte ausdrücklich in die Bewertung von Projekten einfließen zu lassen, wurde nicht Rechnung getragen. Ebenso wenig wie der Forderung, dass der Sachverständige für den sozialen/wirtschaftlichen Bereich in der sog. „kleinen Gemeindekommission“ vertreten sein soll.  

 

Weitere Informationen erteilt gerne die HGV-Rechtsabteilung in Bozen unter Tel. 0471 317 760.

 
 
 
 
 
 
  HGJ hat Berufsinformationskampagne abgeschlossen  
 
 

Großen Respekt möchte ich unserer HGJ zollen. Trotz eines außergewöhnlichen Jahres wurden im Rahmen der Berufsinformationskampagne 41 Mittelschulen vor Ort besucht. Dabei wurden rund 2.400 Schülerinnen und Schüler erreicht. In Zeiten, in denen sich das Finden, Anwerben und Halten von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besonders schwierig gestaltet, ist diese Initiative eine hervorragende Investition in die Zukunft.

Diese Kampagne ist auch deshalb wichtig, weil junge Menschen einen Einblick in die Berufe im Hotel- und Gastgewerbe erhalten und ihnen dadurch eine Hilfestellung bei der Berufsentscheidung nach Abschluss der Mittelschule gewährt wird.

 

Im heurigen Schuljahr 2020/21 haben sich die HGJ und die Junghandwerker im lvh sehr bemüht, die Berufsinformationskampagne sowohl in Präsenz als auch in Form eines Online-Meetings durchzuführen.

  • 41 Mittelschulen konnten trotz der strengen Auflagen physisch besucht werden.
  • 10 Mittelschulen haben sich für eine Videokonferenz entschieden.
  • Aufgrund der Pandemie haben 15 Mittelschulen den Termin abgesagt bzw. verschoben.
  • Insgesamt wurden 2.400 Schülerinnen und Schüler informiert.
  • Aufgrund der Pandemie konnten die HGV-Ortsobleute bzw. die HGJ-Vertreter heuer nicht anwesend sein. Ebenso konnten keine Betriebsbesichtigungen durchgeführt werden.

 

Ich danke der HGJ für die Durchführung der Berufsinformationskampagne unter erschwerten Bedingungen. Gleichzeitig darf ich alle HGV-Ortsobleute bereits jetzt ersuchen, die HGJ bei der Durchführung dieser Initiative im Schuljahr 2021/22 wieder kräftig zu unterstützen. Wie gesagt, die Nachwuchsförderung ist wichtiger und dringender denn je!

 
 
   
 
 
 
 
 
  HGJ hat Neuwahlen in den Bezirken durchgeführt  
 
 

Die HGJ gibt aber auch in einem anderen Zusammenhang Anlass zu Freude. In den letzten Wochen hat die HGJ ihre Gremien auf Gebiets- und Bezirksebene neu gewählt. Dabei gab es ein reges Interesse für die Mitarbeit in den Ausschüssen. Der Obmann/die Obfrau der HGJ wird am Donnerstag, 24. Juni, gewählt. Der bisherige Obmann, Hannes Gamper, wird sich nicht mehr der Wahl stellen.

 

Bei dieser Gelegenheit darf ich Hannes Gamper für seinen Einsatz in und für die HGJ in den letzten sechs Jahren danken. Mein Dank geht auch an alle scheidenden HGJ-Funktionärinnen und Funktionäre.

 

Im Folgenden die neuen Bezirksobleute der HGJ:

  • Bezirk Meran/Vinschgau: Obmann: Martin Pircher, Hotel Avidea, Algund; Stellvertreterin: Anna Rohrer, Vinea Suites & Apartments, Tirol  
  • Bezirk Bozen und Umgebung: Obfrau: Claudia Mumelter, Hotel Saltus, Jenesien; Stellvertreterin: Nicole Rier, Hotel Albion, St. Ulrich
  • Bezirk Eisacktal: Obmann Thomas Stuefer, A.nett Hotel, Ratschings; Stellvertreter: Felix Erlacher, Hotel Valserhof, Vals
  • Bezirk Pustertal: Obfrau: Emma Fauster, Hotel Drumlerhof, Sand in Taufers; Stellvertreterin: Sandra Gasser, Hotel Famelì, Olang

 

Allen neu gewählten Funktionärinnen und Funktionären auf Gebiets- Bezirks- und Landesebene herzlichen Glückwunsch!

 

Mit besten Grüßen

 

Präsident

Manfred Pinzger

 
 
 
 
Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV)
 
39100 Bozen  .  Schlachthofstraße 59  .  0471 317 700
info@hgv.it  .  www.hgv.it
 
Facebook
 
 
 
Sie möchten unseren Newsletter nicht mehr erhalten? Sie können ihn jederzeit abbestellen, indem Sie hier klicken!