Zigarettenverkauf: Gültigkeit des Patentino automatisch um zwei Jahre verlängert
Seit 1. Januar 2026 gibt es eine Neuerung bezüglich der Gültigkeitsdauer des sog. „Patentino“ („Ermächtigung zum Zigarettenverkauf“), welche von zwei auf vier Jahre verlängert wurde.
Jene Ermächtigungen, die ab 2026 neu ausgestellt werden, haben eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren und nicht mehr von zwei Jahren.
Die Gültigkeitsdauer des Patentino, welches ab 1. Januar 2026 verfallen würde, wird bei Fälligkeit automatisch um zwei Jahre verlängert, ohne dass ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.
Für alle bis zum 31. Dezember 2025 abgelaufenen Patentini musste der Antrag um Erneuerung mindestens 30 Tage vor Ablauf der zweijährigen Gültigkeitsdauer an das Monopolamt gestellt werden. Bei Übermittlung des Verlängerungsschreibens wird das Monopolamt den Betroffenen mitteilen, dass das Patentino bei Ablauf der zweijährigen Gültigkeitsdauer ab 2026 automatisch um weitere zwei Jahre verlängert wird.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die HGV-Rechtsabteilung wenden, unter Tel. 0471 317 760 oder per E-Mail an recht(at)hgv.it.
