Versicherungen gegen Naturkatastrophen: Aufschub der Frist in Diskussion

Der HGV in formiert, dass derzeit im Parlament in Rom die Verhandlungen rund um das Haushaltsgesetz 2026 und das Dekret „Milleproroghe” laufen. In diesem Zusammenhang wurde vonseiten der Regierung der Vorschlag eingebracht, die Frist für den verpflichtenden Abschluss von Versicherungspolizzen gegen Naturkatastrophen für Klein- und Kleinstunternehmen im touristisch-gastgewerblichen Bereich aufzuschieben.

Im Rahmen des Dekretes “Milleproroghe” könnte demnach ein Aufschub auf den 31. März 2026 beschlossen werden. Grund dafür ist, dass es den zuständigen Ämtern nicht gelungen ist, das vorgesehene öffentliche Vergleichsportal umzusetzen, welches es den Betrieben ermöglichen soll, Versicherungsangebote transparent zu vergleichen. Deshalb will die die Frist um die genannten drei Monate zu verlängern.

Der HGV wird seine Mitglieder über die weiteren Entwicklungen informieren.

 

Nachdem sich die Fragen nach den Auswirkungen häufen, wenn die Versicherungspolizze des eigenen Betriebes nicht an die neuen Vorgaben im Bereich Naturkatastrophenschutz angepasst wird, erinnern wir daran, dass derzeit keine unmittelbaren Sanktionen zu erwarten sind. Jedoch wird man aber von folgenden Förderungen und öffentlichen Beiträgen ausgeschlossen, wenn nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen die Versicherung gegen Naturkatastrophen abgeschlossen worden ist. 

 

  • Beihilferegelung zur Förderung der Gründung und Entwicklung von kleinen und mittelgroßen Genossenschaften (nuova „Marcora“);
  • Unterstützung der Gründung und Entwicklung innovativer Start-ups im gesamten Staatsgebiet („Smart & Start“);
  • Beihilfen zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Umstellung von Produktionsprozessen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft;
  • Fonds zur Sicherung von Beschäftigung und zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit;
  • Mini-contratti di sviluppo;
  • Beihilfen für Unternehmen zur Förderung und Stärkung der Sozialwirtschaft;
  • Unterstützung für die Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen in Klein- und Mittelbetrieben;
  • Finanzierung von Start-ups;
  • Unterstützung von Start-ups und Risikokapitalfonds, die im Bereich der ökologischen Transformation tätig sind.

 

Zudem erhält der Betrieb in einem Katastrophenfall auch keine Ad-hoc-Hilfe durch den Staat.

 

Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Beiträge, auch auf Landesebene, zukünftig ausgeschlossen werden, wenn keine Versicherung gegen Naturkatastrophen nachgewiesen wird.

Abschließend gilt festzuhalten, dass von dieser Regelung alle Unternehmen Italiens betroffen sind, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Betriebe.

 

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Versicherungspolizze haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherer des Vertrauens, welcher Ihnen diesbezüglich alle notwendigen Informationen geben kann.

Hat dir dieser Artikel gefallen?
Dann teile ihn mit deinen Freunden.
Rundum informiert
Hier erfahren Sie alle Neuigkeiten zu unseren Dienstleistungen.