Überlastete Kläranlagen: HGV plädiert für sachliche Ursachenanalyse

Gesamtbelastung berücksichtigen und Investitionen verursachergerecht finanzieren

Bozen – In der aktuellen Diskussion über die Auslastung einzelner Kläranlagen spricht sich der HGV für eine sachliche und differenzierte Betrachtung aus. Dass Kläranlagen zeitweise an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen können, sei ernst zu nehmen. Die Verantwortung dafür dürfe jedoch nicht vorschnell und einseitig der Hotellerie zugeschrieben werden.

Selbstverständlich trägt das touristische Aufkommen zu einer höheren Auslastung der öffentlichen Infrastrukturen bei. Es greift aber zu kurz, dafür in erster Linie die Beherbergungsbetriebe verantwortlich zu machen.

Klaus Berger
HGV-Präsident

„Selbstverständlich trägt das touristische Aufkommen zu einer höheren Auslastung der öffentlichen Infrastrukturen bei. Es greift aber zu kurz, dafür in erster Linie die Beherbergungsbetriebe verantwortlich zu machen“, betont HGV-Präsident Klaus Berger. Gerade in touristisch geprägten Gemeinden und den Städten Bozen und Meran seien zu Spitzenzeiten neben den Gästen der gewerblichen Beherbergungsbetriebe auch viele Zweitwohnungen, kurzzeitig vermietete Wohnungen sowie Privatzimmervermietungen belegt. Hinzu käme die vielen Tagesgäste. „Wenn wir über die Kapazitäten dieser Infrastrukturen sprechen, müssen wir deshalb die tatsächliche Gesamtbelastung betrachten“, so Berger.

 

Aus Sicht des HGV ist entscheidend, die Ursachen einer Überlastung in den jeweiligen Einzugsgebieten genau zu untersuchen. Dabei müsse unter anderem zwischen der anfallenden Abwassermenge und der tatsächlichen Schmutzfracht unterschieden werden. Auch Fremd- und Niederschlagswasser, das in die Kanalisation gelangt, sowie der Zustand und die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes können die Belastung einer Kläranlage wesentlich beeinflussen.

„Bevor einzelne Branchen vorschnell zum Hauptverursacher erklärt und daraus eine neue Finanzierungslogik abgeleitet wird, muss geklärt werden, wodurch die Überlastung tatsächlich entsteht. Darauf aufbauend können gezielte technische und infrastrukturelle Maßnahmen gesetzt werden“, unterstreicht HGV-Direktor Raffael Mooswalder. Pauschale Schlussfolgerungen würden der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Gemeinden und Einzugsgebieten nicht gerecht.

 

Der HGV verweist in diesem Zusammenhang auch auf das bestehende Verursacherprinzip. „Gastbetriebe entrichten entsprechend ihrem Wasserverbrauch und Abwasseraufkommen bereits heute Abwassergebühren und leisten damit einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Abwasserentsorgung“, so Mooswalder.

 

Was die vorgeschlagene Verwendung der Ortstaxe betrifft, stellt der HGV fest, dass diese kein beliebig verfügbarer Finanzierungstopf ist. Bevor über die neue Verwendung von Einnahmen diskutiert wird, müssen die tatsächlichen Ursachen und die bereits erbrachten Beiträge transparent offengelegt werden. Eine leistungsfähige Abwasserinfrastruktur liege jedenfalls im gemeinsamen Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft.

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