Strafrechtsschutzversicherung: bessere Konditionen für HGV-Mitglieder

Seit zwei Jahren stellt der HGV seinen Mitgliedern eine Strafrechtsschutzversicherung zur Verfügung. Diese Absicherung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten und verursacht für die Betriebe keinerlei zusätzliche Kosten.

Strafrechtliche Vorhaltungen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen können erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Auch im Falle eines Freispruchs sind die Kosten für die anwaltschaftliche Verteidigung in der Regel von den Beschuldigten selbst zu tragen.

In Zusammenarbeit mit den neuen HGV-Brokerpartnern Assibroker International und Mevi Insurance Experts wurde das bestehende Leistungspaket nun deutlich erweitert. Als Versicherungspartner konnte mit der ARAG einer der führenden Rechtsschutzversicherer gewonnen werden.

 

Den Mitgliedern steht ab sofort eine deutlich höhere Versicherungssumme zur Verfügung. Die ARAG übernimmt versicherte Kosten bis zu einem Betrag von 50.000 Euro pro Schadensfall. Zusätzlich wurden die Abwehrkosten bei Forderungen Dritter aus außervertraglichen Schäden neu in den Deckungsumfang aufgenommen. Diese Erweiterung ist insbesondere in jenen Fällen von Bedeutung, in denen der Haftpflichtversicherer die Kosten der Rechtsverteidigung nicht übernimmt.

Versichert ist eine Vielzahl von Vergehen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit sowie beim Lenken von Kraftfahrzeugen, die im Eigentum der versicherten Betriebe oder Personen stehen oder von diesen geführt werden.

 

Den HGV-Mitgliedern wird empfohlen, sich im Bedarfsfall frühzeitig und direkt per E-Mail an recht(at)hgv.it an die Rechtsabteilung des HGV zu wenden, die grundsätzlich prüft, ob der Schadensfall durch die Strafrechtschutzversicherung gedeckt sein könnte.

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