Sicherheits- und Brandschutzkontrollen intensiviert – Checkliste für Betriebe
Am 19. Jänner 2026 hat Innenminister Matteo Piantedosi ein operatives Rundschreiben an die Präfekturen übermittelt, mit dem eine Intensivierung der Sicherheits- und Verwaltungskontrollen in gastronomischen Betrieben, Unterhaltungs- und Veranstaltungsorten empfohlen wird. Anlass ist die jüngste Tragödie von Crans-Montana, die die Bedeutung eines konsequenten Sicherheitsmanagements verdeutlicht hat.
Konkret sieht das Rundschreiben vor, dass die Kontrollen nicht nur polizeilicher Natur sind, sondern koordiniert unter Einbindung mehrerer Stellen erfolgen sollen, darunter:
- die Feuerwehr (Vigili del Fuoco),
- das Arbeitsinspektorat,
- die Gemeindepolizei,
- gegebenenfalls auch die Verwaltungsabteilungen der Quästuren.
Die Präfekturen werden aufgefordert, spezifische Sitzungen der Komitees für öffentliche Ordnung und Sicherheit einzuberufen und dabei auch die repräsentativen Wirtschafts- und Berufsverbände einzubinden. Ziel ist eine Bestandsaufnahme der jeweiligen territorialen Situation, die Festlegung klarer Leitlinien sowie eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Brandschutzvorschriften. Gleichzeitig soll auch gegen missbräuchliche oder nicht genehmigte Ausübungen von Tätigkeiten vorgegangen werden.
Besonders wichtig ist der Hinweis, dass sich diese Maßnahmen nicht ausschließlich auf Diskotheken oder klassische Veranstaltungsbetriebe beschränken. Vielmehr werden ausdrücklich auch jene gastronomischen Betriebe angesprochen, bei denen Unterhaltungsangebote nicht im Vordergrund stehen. In diesen Fällen liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen – unter Berücksichtigung sowohl der Anzahl der Beschäftigten als auch der tatsächlichen Gästepräsenz im Betrieb.
Für die rechtlichen Grundlagen und die konkret anzuwendenden Vorschriften wird auf die einschlägige nationale und regionale Regelung zur Arbeits-, Brand- und Betriebssicherheit verwiesen. Entscheidend bleibt, dass die bestehenden Verpflichtungen bekannt sind, laufend überprüft und konsequent eingehalten werden.
Die folgende Checkliste dient als Hilfestellung für die ordnungsgemäße Einhaltung der brandschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die gesetzlichen Pflichten je nach Art des Betriebes, Größe und Brandrisiko unterschiedlich sein können.
Jetzt die Checkliste herunterladen!
HIER eine Übersicht der Pflichtkurse.
HIER die Vorlage des Brandschutzregisters.
Abschließend werden im Rundschreibendie Berufsverbände ausdrücklich aufgefordert, eine breite Sensibilisierungs- und Informationsarbeit gegenüber ihren Mitgliedsbetrieben zu leisten. Dieser Aufforderung kommt der HGV hiermit nach und wird das Thema weiterhin aufmerksam begleiten.
Wir empfehlen allen Betrieben, die eigenen Sicherheits- und Brandschutzkonzepte sowie die organisatorischen Abläufe kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihren Brandschutztechniker oder an die Rechtsabteilung des HGV, per E-Mail an recht(at)hgv.it oder telefonisch unter 0471 317 760.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass einzelne Gemeinden, wie die Stadtgemeine Bozen, bereits angekündigt haben, die Kontrollen in Bezug auf die Brandschutzbestimmungen intensivieren zu wollen.
