Rückschritt für Sicherheit und fairen Wettbewerb

HGV zum Urteil des Verwaltungsgerichtes von Latium

Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich besorgt über das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Latium, das die Verpflichtung zur persönlichen Identifikation von Gästen bei Kurzzeitvermietungen aufgehoben hat.

Während die gewerblichen Beherbergungsbetriebe umfangreiche gesetzliche Pflichten erfüllen müssen, profitieren nichtgewerbliche Vermieter zunehmend von einem rechtlichen Graubereich.

Manfred Pinzger
HGV-Präsident

„Wenngleich das Urteil noch näher zu prüfen ist, lässt es sicherheitspolitisch wie auch wirtschaftlich viele Fragen offen“, heißt es vom HGV in einer ersten Stellungnahme.

Wenn Gäste künftig wieder völlig anonym per Self Check-In Unterkünfte beziehen können, bedeutet das ein erhöhtes Risiko. „Das bedeutet, dass Unterkünfte unbeaufsichtigt und anonym bezogen werden können. Dies betrifft nicht nur die Sicherheit der Gäste selbst, die möglicherweise mit Unbekannten nächtigen, sondern auch jene der Anrainer und Nachbarschaft”, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

Zugleich kritisiert der HGV, dass damit der bestehende Wettbewerbsnachteil für Hotels und Pensionen weiter verschärft werde. „Während die gewerblichen Beherbergungsbetriebe umfangreiche gesetzliche Pflichten erfüllen müssen, profitieren nichtgewerbliche Vermieter zunehmend von einem rechtlichen Graubereich”, kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger. Der HGV fordert daher klare und einheitliche nationale Regelungen, um Sicherheit, Transparenz und Fairness im Beherbergungsbereich gleichermaßen zu gewährleisten.

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