Privatisierung von Betriebsimmobilien
Steuer: Begünstigte Überführung ins Privatvermögen
Das staatliche Haushaltsgesetz 2025 sieht für Einzelunternehmen und Familienbetriebe nach 2023 ein weiteres Mal die Möglichkeit einer begünstigten
Privatisierung von betrieblich genutzten Immobilien vor.
Durch die Zahlung einer Ersatzsteuer von acht Prozent ist es möglich, Immobilien, die am 31. Oktober 2024 im Betriebsvermögen aufscheinen, in das Privatvermögen der Unternehmerin bzw. des Unternehmers zu überführen. Die begünstigte Privatisierung hat zwei Vorteile: Anstatt der Normalbesteuerung eines Mehrwertes kommt eine Ersatzsteuer von acht Prozent zur Anwendung. Für die Bestimmung des Marktwertes kann auf den in der Regel geringeren Katasterwert zurückgegriffen werden. In Hinblick auf die Mehrwertsteuer ist keine Begünstigung vorgesehen. Beim Eigengebrauch der Betriebsimmobilie handelt es sich aber meist um eine MwSt.-freie Operation. In bestimmten Fällen kann es dennoch vorkommen, dass die für den Erwerb der Immobilie bzw. die auf Instandhaltungsarbeiten abgezogene Mehrwertsteuer dem Fiskus teilweise zurückzuerstatten ist.
Die Option zur Privatisierung hat innerhalb 31. Mai 2025 zu erfolgen und gilt steuerrechtlich ab 1. Januar 2025. Die Ersatzsteuer ist in zwei Raten zu entrichten, wobei die erste Rate in Höhe von 60 Prozent am 30. November 2025 und der Restbetrag innerhalb 30. Juni 2026 fällig ist. Die begünstigte Privatisierung von Betriebsimmobilien sollte in Hinblick auf eine mögliche Betriebsauflassung oder eines geplanten Verkaufs des Betriebsgebäudes sorgfältig geprüft werden, da die Inanspruchnahme eine Steuerersparnis für Unternehmende darstellen kann.