Olympia 2026: Bewerbung zur Unterbringung der Polizeikräfte noch bis 11. Juli 2025 möglich
Der HGV informiert darüber, dass die Bewerbungsfrist für die öffentliche Ausschreibung zur Unterbringung der Polizeikräfte im Rahmen von Olympia 2026 verlängert wurde. Interessierte Betriebe (auch außerhalb des Pustertals) können ihre Bewerbung noch bis zum 11. Juli 2025 um 11 Uhr einreichen. Der HGV möchte hiermit nochmals an diese interessante Möglichkeit für Beherbergungsbetriebe erinnern. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Unterbringung der Polizeikräfte ein wesentlicher Bestandteil für die Gewährleistung der Sicherheit und des erfolgreichen Ablaufs der Olympischen Winterspiele 2026 ist.
Für Rückfragen zur Ausschreibung oder Unterstützung bei der Ausarbeitung der Unterlagen und der Teilnahme am Vergabeverfahren steht die HGV-Rechtsabteilung gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Die wichtigsten Infos zur Ausschreibung für Sie zusammengefasst:
Im Rahmen der Olympischen Winterspiele 2026 wird im Zeitraum vom 21. Jänner bis 24. Februar 2026 die Unterbringung von ca. 630 Angehörigen der Polizeikräfte benötigt, die für den öffentlichen Ordnungsdienst im Einsatz sind. Die Dauer des Aufenthalts umfasst insgesamt 34 Nächte.
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung von Übernachtung mit Frühstück in geeigneten Unterkunftsbetrieben. Der Bedarf verteilt sich geografisch wie folgt (und ist somit nicht nur auf den Raum Antholz gerichtet):
- 574 Personen im Umkreis von max. 60 km vom Austragungsort Antholz;
- 20 Personen im Umkreis von 20 km vom Brennerpass;
- 10 Personen im Umkreis von 20 km von Winnebach;
- 10 Personen im Umkreis von 20 km vom Reschenpass;
- 16 Personen in Bozen.
Teilnahmeberechtigt sind mindestens Zwei-Sterne-Hotels sowie gleichwertige Beherbergungsbetriebe (z. B. Ferienhäuser, Residencen, Schutzhütten) gemäß ATECO-Codes 55.20.2, 55.20.3, 55.20.4.
Die Unterbringung soll in Einzelzimmern oder Doppelzimmern mit getrennten Betten erfolgen und folgende Kriterien erfüllen:
- Frühstück inklusive;
- Räume für die Lagerung verschiedener Ausrüstungsgegenstände und Materialien;
- Einhaltung der geltenden Gesetzesbestimmungen bezüglich Wohn- und Nutzbarkeit, Sicherheit und Umwelthygiene;
- Tägliche Reinigung, Bettwäsche- und Handtuchwechsel gemäß Branchenvorschriften;
- Privates Bad, Toilettenset, Heizung;
- Barservice oder Getränke-/Kaffeeautomaten;
- Mindestmöblierung pro Zimmer: Bett mit Nachttisch oder Regal, Stuhl, kleiner Tisch, Kleiderschrank, Spiegel, Papierkorb, Nachtischlampe; Safe oder Schließfach, TV;
- ggf. später Check-out bis 18:00 Uhr.
Der Angebotspreis versteht sich ohne Mehrwertsteuer und Ortstaxe.
- Einzelzimmer: 200 Euro pro Nacht;
- Doppelzimmer zur Einzelnutzung: 250 Euro pro Nacht;
- Doppelzimmer (2 Pers., getrennte Betten): 300 Euro pro Nacht.
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen finden Sie auch auf dem Informationssystem der Öffentliche Verträge der Autonomen Provinz Bozen.
HIER gelangen Sie direkt zur öffentlichen Ausschreibung!
Die Bewerbungen können bis zum 11. Juli 2025 um 11 Uhr eingereicht werden.
Weitere Auskünfte erteilt gerne die HGV-Rechtsabteilung in Bozen unter recht(at)hgv.it oder Tel 0471 317760.