Obergrenze für die Provisionen von Essensgutscheinen – ab 1. September 2025 gelten maximal fünf Prozent
Mit 1. September tritt die neue Obergrenze von maximal fünf Prozent für die Provisionen von Essensgutscheinen in Kraft.
Dies wurde auf nationaler Ebene vom HGV gemeinsam mit der FIPE gefordert und schlussendlich in das „Wettbewerbsgesetz“ (DDL Concorrenza) aufgenommen.
Dieses Gesetz betrifft die Provisionen von Essensgutscheinen, die in Bars, Restaurants und Pizzerien eingelöst werden können. Das Wettbewerbsrecht sieht nun vor, dass die maximale Provision für Essensgutscheine auf fünf Prozent festgelegt wird und für alle Verträge zwischen den Unternehmen, die Essensgutscheine ausgeben, und den Akzeptanzstellen gilt. Bisher galt diese Regelung nur für Verträge mit öffentlichen Einrichtungen.
Mit dieser Maßnahme wurde endlich eine langjährige Forderung des HGV in Zusammenarbeit mit dem nationalen Verband FIPE umgesetzt, um die Gastbetriebe vor dem unkontrollierten Druck der Unternehmen, die Essensgutscheine ausgeben, zu schützen.