Neu: Straf-Rechtschutzversicherung exklusiv für die HGV-Mitglieder

Mit der Mitgliedschaft beim HGV sind zahlreiche attraktive Leistungen verbunden. Nun wurde ein weiterer Mehrwert geschaffen. Der HGV hat über seinen langjährigen Versicherungspartner Assiconsult bei der D.A.S. Assicurazioni S.p.a. zugunsten seiner Mitglieder eine Straf-Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2024 kommen die HGV-Mitglieder exklusiv und automatisch in den Genuss einer Straf-Rechtschutzversicherung, wenn diesen im Rahmen der Ausübung ihrer gastgewerblichen Tätigkeit eine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Übertretung vorgehalten wird. Der Höchstbetrag pro Versicherungsfall beträgt 20.000 Euro.  In den Genuss dieses Versicherungsschutzes kommen folgende Personen: Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber, gesetzliche Vertreter und Verwalter des HGV-Mitgliedsbetriebes, Gesellschafter, mitarbeitende Familienmitglieder, im einheitlichen Arbeitsregister eingetragene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, saisonal beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende. Wann die Versicherung greift  Die Straf-Rechtsschutzversicherung greift für den Fall, dass gegen das HGV-Mitglied ein Strafverfahren wegen einer fahrlässigen Straftat oder einer strafrechtlich relevanten Übertretung, einschließlich solcher, die sich aus Steuer- und Verwaltungsübertretungen ergeben, eingeleitet wird, so z. B.  wenn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird, weil ein Gast auf dem Boden ausgerutscht ist und sich dabei verletzt hat. bei einer vorsätzlichen Straftat, sofern das Verfahren mit einer Archivierung, einer Entlassung, oder einem Freispruch abgeschlossen wird. Ebenso greift der Versicherungsschutz, wenn gegen eine Verwaltungsstrafe ein hierarchischer Einwand und/oder eine Klage vor dem zuständigen Gericht ersten Grades eingereicht werden muss, so z. B. bei der Vorhaltung von verwaltungsrechtlichen Übertretungen im Bereich der Arbeitssicherheit, der Lebensmittel- und Hygienebestimmungen oder den Bestimmungen zum Datenschutz. Was abgedeckt wird Die Versicherung übernimmt unter anderem die Kosten für den Rechtsbeistand. die Kosten für gerichtlich bestellte oder von der Partei beauftragte Sachverständige. die Prozesskosten im Strafverfahren. die Kosten für den Beistand eines Dolmetschers in einem Strafverfahren. die Gerichtskosten im Falle einer Verurteilung. bei Verhaftung, drohender Verhaftung oder Strafverfahren im Ausland werden die Kosten für den Beistand eines Dolmetschers, die Kosten für die Übersetzung von Protokollen oder Verfahrensdokumenten sowie die Vorschusskosten für eine eventuelle Kaution gedeckt. bei Übertretungen im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Führen und dem Verkehr von Betriebsfahrzeugen sowie den Fahrzeugen, die auf die gesetzliche Vertretung des HGV-Mitgliedbetriebes und dessen Familienmitglieder lauten. Versichert ist für diese Fälle z. B. die Verteidigung im Strafverfahren, die Erlangung der Freistellung des in einen Verkehrsunfall verwickelten Fahrzeuges, der Einspruch gegen den Entzug des Fahrzeuges und Einwände gegen die Aussetzung oder Aufhebung des Führerscheins nach einem Verkehrsunfall. HGV gibt weitere Auskünfte Für weitere Informationen oder bei Erhalt einer Mitteilung über die Einleitung eines Strafverfahrens ober eines Verwaltungsverfahrens können sich die Mitglieder an die Rechtsabteilung des HGV wenden unter Tel. 0471 317 760 oder recht@hgv.it.