mySanitour+: Sonderaktion für 2024 gestartet

Sanitärer Gesundheitsfonds vergütet bis zu 100 Euro für Zahnsteinentfernung

Der sanitäre Gesundheitsfonds für die Beschäftigten im Tourismussektor in Südtirol mySanitour+ hat eine Sonderaktion für das Jahr 2024 auf den Weg gebracht: Alle Eingeschriebenen können eine Rückvergütung von bis zu 100 Euro für Zahnsteinentfernung erhalten.

Diese Aktion steht allen Eingeschriebenen unabhängig von ihrer Vertragsart (unbefristeter oder befristeter/saisonaler Arbeitsvertrag) offen und ist Teil eines umfassenden Engagements für die Gesundheit und das Wohlbefindender im Tourismussektor tätigen Personen in Südtirol. Die Initiative des sanitären Gesundheitsfonds mySanitour+ ist ein weiterer Schritt zur Förderung einer guten Mundgesundheit und Prävention von Zahnerkrankungen. Durch die finanzielle Unterstützung bei der regelmäßigen Zahnsteinentfernung soll das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Zahngesundheit geschärft und damit die Zahl der Zahn- und Zahnfleischprobleme reduziert werden. Die Teilnahme an der Sonderaktion ist denkbar einfach: Die Eingeschriebenen können sich an eine der konventionierten Zahnarztpraxen wenden und die Zahnsteinentfernung durchführen lassen.

Um die Rückvergütung zu erhalten, müssen die Teilnehmenden eine Kopie der Rechnung für die durchgeführte Zahnsteinentfernung über den persönlichen Zugang auf der Website von mySanitour+ hochladen. Nach einer Überprüfung wird die Rückvergütung den Mitarbeitenden auf das angegebene Konto überwiesen. Neben der Sonderaktion zur Zahnsteinentfernung bietet mySanitour+ auch weitere Leistungen und Unterstützung bei der Prävention von Krankheiten und der Förderung eines gesunden Lebensstils. Die Rückvergütungen von mySanitour+ sind eine wertvolle Möglichkeit für die im Südtiroler Tourismussektor tätigen Personen, um ihre Gesundheit zu verbessern und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das detaillierte Leistungspaket kann auf der Website von mySanitour+ eingesehen werden.

 

Wichtigen Termin beachten

Alle Anträge für eine Rückvergütung sämtlicher Leistungen betreffend das Jahr 2023 können noch innerhalb 31. Januar 2024 eingereicht werden.

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