Kurzzeitvermietung: HGV stärkt Haltung der Landesregierung

Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) spricht sich weiterhin für die Beschränkungen von Kurzzeitvermietungen an Touristen aus und stärkt in dieser Sache die Position der Landesregierung. Mit der im Wohnbaugesetz festgelegten neuen Regelung würde diese Form der Vermietung privaten Wohnraums an Touristen erheblich eingeschränkt.

„Diese Regelung wurde nicht erfunden, um privatwirtschaftliche Interessen zu schädigen, sondern um ein Phänomen in den Griff zu bekommen, das enorme sozialpolitische Auswirkungen hat, weil dadurch der lokalen Bevölkerung privater Wohnraum entzogen wird“, urteilt HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

Die gewerblichen Beherbergungsbetriebe müssen strenge Auflagen erfüllen und deren Entwicklung wurde im Rahmen des Landestourismusentwicklungskonzeptes weiter limitiert. Letzteres wurde vor dem Hintergrund gemacht, den Tourismus noch stärker zu lenken. Kaum berücksichtigt wurde dabei aber die Kurzzeitvermietung. Tourismuslandesrat Luis Walcher hat diese Schwachstelle erkannt und das Regelwerk für diese Vermietungsform geschärft. Das deckt sich auch mit dem Ansinnen und der Forderung nach einem qualitativ hochwertigen Tourismus. Insofern bestärkt der HGV die Landesregierung, an ihrer Position festzuhalten und somit sicherzustellen, dass der einheimischen Bevölkerung nicht noch mehr privater Wohnraum vorenthalten wird, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.

Hat dir dieser Artikel gefallen?
Dann teile ihn mit deinen Freunden.
Rundum informiert
Hier erfahren Sie alle Neuigkeiten zu unseren Dienstleistungen.